Der Münchner CSU-Vorsitzende Peter Gauweiler darf nicht mehr behaupten,
der Macher der Wehrmachtsausstellung, Hannes Heer, sei wegen
gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.
Heer erwirkte vor dem Hamburger Landgericht eine entsprechende
Einstweilige Verfügung. Im Wiederholungsfall würden bis zu 500.000 Mark
Ordnungsgeld oder zwei Jahre Haft fällig, beschloss das Gericht. Heer
ist Mitarbeiter in Jan Philipp Reemtsmas Hamburger Institut für
Sozialforschung. Gauweiler hatte die Aussage vergangene Woche in seinem
offenen Brief an mehrere hunderttausend Münchner Haushalte gemacht,
welcher damit so auch nicht weiterverbreitet werden darf. Die Behauptung
sei nachweislich falsch, sagte Heers Anwalt Christian Schertz der SZ.
Nicht bestritten wurde von Heer Gauweilers Äußerung, er sei wegen
Widerstands gegen die Staatsgewalt und wegen Sachbeschädigung
verurteilt. Dies hatte Heer schon zuvor in einem von ihm selbst
verbreiteten Lebenslauf bestätigt. Der Fall habe sich 1971 bei, so Heer,
»einer Demonstration gegen den Besuch des Kriegsverbrechers Hirohito« zu
Beginn der 70er Jahre abgespielt und habe ihm eine Geldstrafe von 1200
Mark eingebracht.
Nach Angaben von Schertz ging eine gleichlautende Verfügung auch an das
CSU-Parteiorgan Bayernkurier. Auch dieses hatte die Behauptung
verbreitet.