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Judentum und Israel
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Einstweilige Verfügung:
Gauweiler darf Aussage nicht mehr wiederholen

Der Münchner CSU-Vorsitzende Peter Gauweiler darf nicht mehr behaupten, der Macher der Wehrmachtsausstellung, Hannes Heer, sei wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.

Heer erwirkte vor dem Hamburger Landgericht eine entsprechende Einstweilige Verfügung. Im Wiederholungsfall würden bis zu 500.000 Mark Ordnungsgeld oder zwei Jahre Haft fällig, beschloss das Gericht. Heer ist Mitarbeiter in Jan Philipp Reemtsmas Hamburger Institut für Sozialforschung. Gauweiler hatte die Aussage vergangene Woche in seinem offenen Brief an mehrere hunderttausend Münchner Haushalte gemacht, welcher damit so auch nicht weiterverbreitet werden darf. Die Behauptung sei nachweislich falsch, sagte Heers Anwalt Christian Schertz der SZ.

Nicht bestritten wurde von Heer Gauweilers Äußerung, er sei wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und wegen Sachbeschädigung verurteilt. Dies hatte Heer schon zuvor in einem von ihm selbst verbreiteten Lebenslauf bestätigt. Der Fall habe sich 1971 bei, so Heer, »einer Demonstration gegen den Besuch des Kriegsverbrechers Hirohito« zu Beginn der 70er Jahre abgespielt und habe ihm eine Geldstrafe von 1200 Mark eingebracht.

Nach Angaben von Schertz ging eine gleichlautende Verfügung auch an das CSU-Parteiorgan Bayernkurier. Auch dieses hatte die Behauptung verbreitet.

Wegweiser in die Vergangenheit
Ein 24 jähriger Student hat durch die Wehrmachts-Ausstellung geführt und berichtet über seine Erfahrungen

 

hagalil.com 06-10-02

 


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