NPD-Verbotsverfahren droht zu
scheitern Planmäßiges
Versagen? Die jetzt durch
das Bundesverfassungsgericht ausgesetzten Verhandlungstage über den
Verbotsantrag gegen die NPD wird die Partei und damit das gesamte
rechtsextreme Spektrum stärken.
Am Nachmittag des 22. Januar wurde es offiziell: Ein langjähriges
Mitglied des Bundesvorstandes der vom Verbot bedrohten rechtsextremen
Partei soll auf den Gehaltslisten eines der Landesämter für
Verfassungsschutz (VS) stehen. Um wen es sich dabei handelt gab weder
das Gericht noch die NPD in Pressemitteilungen bekannt.
Doch ausgerechnet die Aussaugen des VS-Mitarbeiters wurden mehrfach zum
Beleg der Verfassungsfeindlichkeit der NPD herangezogen. Nun steht die
Frage im Raum, ob die belastenden Aussagen des VS/NPD-Zeugen der Partei
überhaupt noch anzulasten sind. Der Zweite Senat des
Bundesverfassungsgericht unter Leitung von Jutta Limbach hat jedenfalls
die für Februar angesetzten Verhandlungstage ausgesetzt ohne neue
Termine zu veröffentlichen. Die Richter stellen nun sogar Überlegungen
nach der Rechtmäßigkeit des Verbotsverfahrens an.
Nicht überraschend ist hingegen die Reaktion der Rechtsextremen, die nun
behaupten die Gewalt werde erst vom Staat in die häufiger waren
NPD-Funktionäre als Mitarbeiter des Geheimdienstes enttarnt worden. Dazu
gehören Carsten Szczepanski und Thomas Dienel, der mehrere Jahre für den
thüringischen Verfassungsschutz arbeitete und mit seinen Honoraren die
Parteiarbeit finanzierte. Gegen eine Meldung des Berliner Tagespiegel
bei dem jetzt genannten Mitglied des Bundesvorstandes handle es sich um
den Bundesschatzmeister der Partei Erwin Kemna verwehrt sich die NPD, da
Kemna nicht als Zeuge im Verbotsverfahren geladen sei.
Anlass zu Spekulationen hingegen bietet der Zeitpunkt der Bekanntgabe
des Namens eines VS-Mitarbeiters kurz vor der eigentlichen Verhandlung.
Auch den Mitarbeitern des VS muss klar gewesen sein, dass ein Zeuge,
welcher gleichzeitig als V-Mann tätig ist und zum Beweis der
Verfassungswidrigkeit der NPD dienen soll, das ganze Verfahren in Frage
stellt. Es wird zu untersuchen sein, warum der Name erst jetzt genannt
wird und vor allem ist zu klären, ob und welche Interessen der
Geheimdienst daran hat, das Verbotsverfahren platzen zu lassen. Sicher
ist nur, dass die Attraktivität der NPD bei rechten Jugendlichen weiter
steigt, sollte denn Karlsruhe das schwebende Verfahren ganz aussetzen.
Auf der Gehaltsliste des Verfassungsschutz
is/ hagalil.com 23-01-02 |