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Judentum und Israel
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Urteil gegen Manfred Roeder

Ein fanatischer Rechtsradikaler

Von Heike Kleffner


Das Landgericht Rostock hat den Neonazi Manfred Roeder zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Roeder sei ein fanatischer Rechtsradikaler, befand Richter Guido Lex. Der 72-jährige Angeklagte musste sich wegen einer Rede beim NPD-Parteitag 1998 verantworten. 

In der Rede vor 300 Neonazis in Stavenhagen hatte Roeder zum gewaltsamen Umsturz aufgerufen und den damaligen Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, Ignatz Bubis, unter anderem als "Gauleiter" beschimpft. Eine tätliche Auseinandersetzung mit Gegendemonstranten bezeichnete er als
"Mordattentat", das auf einer "Entscheidung von ganz oben" beruhe. 

Die Richter sahen in Roeders Rede die Tatbestände der Beleidigung,
Volksverhetzung und Verunglimpfung des Staates erfüllt. In das
Strafmaß flossen eine einjährige Bewährungsstrafe wegen Leugnung des Holocaust und eine sechsmonatige Bewährungsstrafe wegen
Volksverhetzung ein. Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für eine Geldstrafe wegen Beleidigung plädiert.

Deutliche Worte fand der Vorsitzende Richter Lex für die rechtsextreme Gesinnung des Angeklagten: Roeder sei "ein fanatischer Rechtsradikaler". Während die Zeit des Nationalsozialismus bei der Bevölkerungsmehrheit Abscheu und Trauer hervorrufe, sei diese Zeit für den einstigen Rechtsanwalt "Gegenstand der Bewunderung". Der Angeklagte sei von Antisemitismus, Fremdenhass und Rassenwahn erfüllt und als "geistiger Brandstifter" unterwegs. 

Seine Rede sei eine einzige "Hetz- und Hasstirade" gewesen. Auch im Prozess hatte Roeder mit antisemitischen Tiraden und
Beweisanträgen, in denen er die Existenz der Bundesrepublik leugnete, für Verzögerung und Verärgerung des Gerichts gesorgt. Die Kammer wertete dies als Beweis für Roeders unveränderte innere Haltung.

Bereits 1983 war er in Stuttgart wegen "Rädelsführerschaft" zu    13 Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte in den 70er und 80er Jahren eine terroristische Vereinigung angeführt, die Sprengstoffattentate verübt und bei einem Anschlag auf ein Asylbewerberheim in Hamburg zwei junge Vietnamesen getötet hatte. Roeder, der sich im Verfahrensverlauf in klassisch rechter Diktion zum Opfer einer Gesinnungsjustiz stilisierte, kündigte Revision an.

klick-nach-rechts.de

05.07.2001

 


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