Urteil gegen Manfred Roeder
Ein fanatischer Rechtsradikaler
Von Heike Kleffner
Das Landgericht Rostock hat den Neonazi Manfred Roeder zu einer
Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Roeder sei ein
fanatischer Rechtsradikaler, befand Richter Guido Lex. Der 72-jährige
Angeklagte musste sich wegen einer Rede beim NPD-Parteitag 1998
verantworten.
In der Rede vor 300 Neonazis in Stavenhagen hatte
Roeder zum gewaltsamen Umsturz aufgerufen und den damaligen Vorsitzenden
des Zentralrats der Juden in Deutschland, Ignatz Bubis, unter anderem
als "Gauleiter" beschimpft. Eine tätliche Auseinandersetzung mit
Gegendemonstranten bezeichnete er als
"Mordattentat", das auf einer "Entscheidung von ganz oben" beruhe.
Die Richter sahen in Roeders Rede die Tatbestände der
Beleidigung,
Volksverhetzung und Verunglimpfung des Staates erfüllt. In das
Strafmaß flossen eine einjährige Bewährungsstrafe wegen Leugnung des
Holocaust und eine sechsmonatige Bewährungsstrafe wegen
Volksverhetzung ein. Mit dem Urteil folgte das Gericht im Wesentlichen
den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte für eine
Geldstrafe wegen Beleidigung plädiert.
Deutliche Worte fand der Vorsitzende Richter Lex für
die rechtsextreme Gesinnung des Angeklagten: Roeder sei "ein fanatischer
Rechtsradikaler". Während die Zeit des Nationalsozialismus bei der
Bevölkerungsmehrheit Abscheu und Trauer hervorrufe, sei diese Zeit für
den einstigen Rechtsanwalt "Gegenstand der Bewunderung". Der Angeklagte
sei von Antisemitismus, Fremdenhass und Rassenwahn erfüllt und als
"geistiger Brandstifter" unterwegs.
Seine Rede sei eine einzige "Hetz- und Hasstirade"
gewesen. Auch im Prozess hatte Roeder mit antisemitischen Tiraden und
Beweisanträgen, in denen er die Existenz der Bundesrepublik leugnete,
für Verzögerung und Verärgerung des Gerichts gesorgt. Die Kammer wertete
dies als Beweis für Roeders unveränderte innere Haltung.
Bereits 1983 war er in Stuttgart wegen
"Rädelsführerschaft" zu 13 Jahren Haft verurteilt
worden. Er hatte in den 70er und 80er Jahren eine terroristische
Vereinigung angeführt, die Sprengstoffattentate verübt und bei einem
Anschlag auf ein Asylbewerberheim in Hamburg zwei junge Vietnamesen
getötet hatte. Roeder, der sich im Verfahrensverlauf in klassisch
rechter Diktion zum Opfer einer Gesinnungsjustiz stilisierte, kündigte
Revision an.
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05.07.2001 |