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Judentum und Israel
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Mildes Urteil gegen Rechtsterroristen:
Bewährung für Leugnung des Holocaust

Der schon mehrfach vorbestrafte Nazi Manfred Roeder wurde vom Landgericht Schwerin für die Leugnung des Holocaust zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Damit milderte das Gericht die zuvor verhängte Strafe des Amtsgerichts Grevesmühlen, welches Roeder zu zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt hatte, deutlich ab.

Manfred Roeder hatte auf einer öffentlichen Wahlkampfveranstaltung im Jahr 1998 in einer Rede geäußert, dass es den Holocaust "bekanntlich nie gegeben" habe. Er war in Mecklenburg-Vorpommern als parteiloser Kandidat der NPD für die Bundestagswahl angetreten. Das Schweriner Gericht würdigte Roeders Geständnis der Äußerung und ging davon aus, dass er zwar in der Sache unbelehrbar sei, eine Hlocaust-Leugnung jedoch in der Öffentlichkeit nicht wiederholen würde.

Ein verurteilter Fanatiker

Roeder wurde unter anderem bereits 1982 vom Stuttgarter Oberlandesgericht wegen Sprengstoffanschlägen und versuchter Anstiftung zum Mord zu 13 Jahren Haft verurteilt. Er galt als Rädelsführer der "Deutschen Aktionsgruppen",  bei deren Anschlägen 1980 zwei Vietnamesen ums Leben kamen. Roeder, der während des NS an einer Nationalpolitischen Erziehungsanstalt (NAPOLA) erzogen wurde ist ein fanatischer Nationalsozialist. Er schrieb bereits 1973 das Vorwort für Thies Christophersen Buch "Die Auschwitz-Lüge" und wurde mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilt. Wie das Landgericht zu der Ansicht kam ein Mann mit Roeders vita würde zukünftig nicht mehr öffentlich den deutschen Judenmord leugnen wird wohl einzig den Richtern schlüssig sein. Mit dem Richterspruch wurde wiedereinmal der Spielraum, den Holocaust-Leugner und Revisionisten haben erweitert. Das stetige Austesten eben jenes Spielraumes ist Teil der Strategie der Nazis.

Öffentliche Kritik am Urteil

Paul Spiegel kritisierte die Abmilderung des Urteils scharf. Er schrieb im Kölner "Express", dieses urteil sei eine Bankrotterklärung der deutschen Justiz vor den Neonazis. es reihe sich in die Kette jener Urteile ein, welche sich in den vergangenen Wochen mehr durch Mild und Verständnis, als durch Abschreckung ausgezeichnet hätten. Es sei kaum verwunderlich, wenn rechtsextreme Jugendliche solche Urteile als Ermunterung verständen.

Auch Margot von Renesse, SPD-Justizexpertin hielt die rechtlichen Voraussetzungen für eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nicht für gegeben. Aus den "widersprüchlichen Äußerungen des Gerichts" lasse sich keine positive Sozialprognose entnehmen.

IS / klick-nach-rechts.de

19.04.2001

 


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