Mildes Urteil gegen Rechtsterroristen:
Bewährung für Leugnung des Holocaust
Der schon mehrfach vorbestrafte Nazi Manfred Roeder
wurde vom Landgericht Schwerin für die Leugnung des Holocaust zu einem
Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Damit milderte das Gericht die zuvor
verhängte Strafe des Amtsgerichts Grevesmühlen, welches Roeder zu zwei
Jahren ohne Bewährung verurteilt hatte, deutlich ab.
Manfred Roeder hatte auf einer öffentlichen
Wahlkampfveranstaltung im Jahr 1998 in einer Rede geäußert, dass es den
Holocaust "bekanntlich nie gegeben" habe. Er war in
Mecklenburg-Vorpommern als parteiloser Kandidat der NPD für die
Bundestagswahl angetreten. Das Schweriner Gericht würdigte Roeders
Geständnis der Äußerung und ging davon aus, dass er zwar in der Sache
unbelehrbar sei, eine Hlocaust-Leugnung jedoch in der Öffentlichkeit
nicht wiederholen würde.
Ein verurteilter Fanatiker
Roeder wurde unter anderem bereits 1982 vom
Stuttgarter Oberlandesgericht wegen Sprengstoffanschlägen und versuchter
Anstiftung zum Mord zu 13 Jahren Haft verurteilt. Er galt als
Rädelsführer der "Deutschen Aktionsgruppen", bei deren Anschlägen
1980 zwei Vietnamesen ums Leben kamen. Roeder, der während des NS an
einer Nationalpolitischen Erziehungsanstalt (NAPOLA) erzogen wurde ist
ein fanatischer Nationalsozialist. Er schrieb bereits 1973 das Vorwort
für Thies Christophersen Buch "Die Auschwitz-Lüge" und wurde
mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilt. Wie das Landgericht zu der
Ansicht kam ein Mann mit Roeders vita würde zukünftig nicht mehr
öffentlich den deutschen Judenmord leugnen wird wohl einzig den Richtern
schlüssig sein. Mit dem Richterspruch wurde wiedereinmal der Spielraum,
den Holocaust-Leugner und Revisionisten haben erweitert. Das stetige
Austesten eben jenes Spielraumes ist Teil der Strategie der Nazis.
Öffentliche Kritik am Urteil
Paul Spiegel kritisierte die Abmilderung des Urteils scharf. Er
schrieb im Kölner "Express", dieses urteil sei eine Bankrotterklärung
der deutschen Justiz vor den Neonazis. es reihe sich in die Kette jener
Urteile ein, welche sich in den vergangenen Wochen mehr durch Mild und
Verständnis, als durch Abschreckung ausgezeichnet hätten. Es sei kaum
verwunderlich, wenn rechtsextreme Jugendliche solche Urteile als
Ermunterung verständen.
Auch Margot von Renesse, SPD-Justizexpertin hielt die
rechtlichen Voraussetzungen für eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung
nicht für gegeben. Aus den "widersprüchlichen Äußerungen des Gerichts"
lasse sich keine positive Sozialprognose entnehmen.
IS
/ klick-nach-rechts.de
19.04.2001 |