Neo-Nazi Kämpft vergeblich um seinen Ruf als harmloser
Vertriebenenfunktionär
Rechte Prozesswut
Karl Chemnitz & Katja Dembeck
Bundesweit führen Neo-Nazis
Prozesse gegen AntifaschistInnen, die nichts weiter getan haben, als die
Kläger öffentlich als das zu bezeichnen, was sie tatsächlich sind:
Nazis. Das sogenannte "Deutsche Rechtshilfebüro" stellt
Musteranklageschriften und Anwälte für seine rechte Klientel bereit.
Anwälte veranstalten nicht ganz uneigennützig Schulungstreffen, um junge
Neo-Nazis prozessfähig zu machen.
Die alternative Stadtzeitung aus
Freiberg/Sachsen "FreibÄrger" bezeichnete in einem Bericht über einen
Aufmarsch der "Interessengemeinschaft für die Wiedervereinigung
Gesamtdeutschlands e.V." (IWG) vom 25. März letzten Jahres den
Landesvorsitzenden der "Jungen Landsmannschaft Ostpreußen" (JLO),
Alexander Kleber, als "Freiberger Neo-Nazi" und veröffentlichte in der
letztjährigen Mai-Ausgabe ein Foto von ihm, das ihn inmitten von
kahlgeschorenen Nazi-Skins in Anzug und Fliege zeigte.
Kleber erstattete Strafanzeige. Die
Chemnitzer Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jedoch ein und
beschied Kleber: "Gerade vor dem Hintergrund der aktuell in der
Öffentlichkeit diskutierten "rechten Gewalt" wird der Begriff Neonazi
als Sammelbegriff für sämtliche Personen, die in irgendeiner Art und
Weise dem politisch rechten Spektrum zuzurechnen sind verwendet, ohne
dass dabei hinsichtlich einer Gruppenzugehörigkeit innerhalb des rechten
Spektrums differenziert wird. Die hier verwendete Bezeichnung stellt
also keine Beleidigung dar, sondern ordnet den Anzeigenerstatter
lediglich einer Gruppe zu, der er tatsächlich angehört. Er ist als
Landesvorsitzender der Jungen Landsmannschaft von Sachsen und
Niederschlesien zweifelsohne als rechtsorientiert einzustufen"
Nach dieser Schlappe versuchte Kleber
auf zivilrechtlichem Wege Schadensersatz einzuklagen und eine
Unterlassungsverfügung gegen den "FreibÄrger" zu erwirken. In dem
Verfahren vor dem Amtsgericht Freiberg ließ er sich durch den Berliner
Rechtsanwalt Carsten Schrank vertreten, auf den er wohl durch ein
Schulungs-Seminar aufmerksam wurde, das auf Einladung des NPD-Stadtrates
Uwe Leichenring in Königstein im August letzten Jahres stattfand.
Ein überzeugter Rechts-Anwalt
Klebers Anwalt ist mit seinen
bisherigen Versuchen, aus Neo-Nazis harmlose Bürger mit dem einzig
wahrhaft deutschen Bewußtsein und Handeln zu zaubern, regelmäßig
gescheitert. In "Aufsehenerregenden Strafprozessen" hat er nach eigener
Auskunft auf seiner Home-Page seine Sporen als Strafverteidiger
verdient, dazu gehören der Ketziner Brandstifter-Prozess, der Trebbiner
Schläger-Prozess, der Krenz-Prozess und der Cottbusser Hetzjagd-Prozess.
Vor diesen Prozessen, bei denen er meist mehr oder weniger nazistische
Angeklagte verteidigte, schrieb er Kolumnen für die überregionale
Monatsschrift "Autotipps".
Aus seiner politischen Überzeugung
macht Schrank kein Geheimnis, im Herbst 2000 unterschrieb er den von
Horst Mahler initiierten NPD-Solidaritätsaufruf "Ja zu
Deutschland - Ja zur NPD". Kein Wunder, dass der Freiberger Neo-Nazi
Kleber sich für diesen Rechts-Anwalt entschieden hat.
Gegenstand des Rechtsstreites um den "FreibÄrger":
Alexander Kleber (Bildmitte mit Fliege)
Das publizistische Umfeld Klebers
Kurz vor der Eröffnung des
Zivilrechtsverfahrens erschienen mehrere Artikel von und über Alexander
Kleber in einschlägigen Organen wie den "Unabhängigen Nachrichten"
(Dezember 2000), "Nation und Europa" (Heft 1/2001) und auf der Home-Page
vom "Studienzentrum Weikersheim", das sich sonst seiner geistigen
Verbundenheit mit den Christdemokraten rühmt.
Das "Studienzentrum Weikersheim" hat
keine Probleme damit, unter der Rubrik "Meldungen" die Kleber-Seite aus
den UN auf ihrer Home-Page ins Netz zu stellen. Auf ihr wird am 12.
Januar diesen Jahres der Bescheid der Chemnitzer Staatsanwaltschaft
entsprechend verkürzt und sinnentstellend interpretiert: "Alle
Deutschen, die irgendwie dem rechten Spektrum zuzurechnen sind, dürfen
straflos als Neonazi bezeichnet werden."
Man zeigte sich über den Bescheid
empört, polemisierte dagegen, indem man den Spruch des Staatsanwalts als
"Des Irre-Seins letzte Blüte" bezeichnete. Auch regionale
Vertriebenenverbände - Alexander Kleber ist bis heute nicht aus dem
"Bund der Vertriebenen" (BdV) gebannt - meldeten sich zu Beginn des
Zivilverfahrens beim "FreibÄrger": In den Briefen beispielsweise des
Kreisobmanns der "Sudetendeutschen Landsmannschaft" Dr. Winter verwahrte
man sich gegen die "Verleumdung" der Vertriebenen als "Revanchisten" und
führte zum Beweis den Verzicht auf Rache und Vergeltung in der "Charta
der deutschen Heimatvertriebenen" von 1959 an.
Dabei waren es die Vertriebenen
selbst, die den Neo-Nazi Kleber aus ihren Reihen verdrängen wollten.
Schon vor der Veröffentlichung des strittigen Artikels im "FreibÄrger"
hatte sich die "Landsmannschaft Ostpreußen" im Januar letzten Jahres von
ihrer Jugendorganisation JLO getrennt. Als Grund dafür wurden von der
Mutterorganisation rechtsextreme Tendenzen innerhalb des Jugendverbandes
angegeben. Für diese Radikalisierung wurde von ehemaligen JLO
-Mitgliedern auch der damalige Vorsitzende des Landesverbandes Sachsen
Alexander Kleber verantwortlich gemacht.
Kleber hatte die Nähe zu Nazi-Skins
gesucht, sich für die inzwischen verbotenen
"Skinheads Sächsische Schweiz" engagiert und sich für den
militanten Flügel der NPD um Steffen Hupka stark gemacht. So nahm er
unter anderem im August letzten Jahres an einem Aufmarsch der NPD in
Halle teil. Der "Spiegel" dokumentierte die Demonstration mit einem
Foto, auf dem Alexander Kleber mit einer Schwarz-weiß-roten Fahne neben
dem NPD/JN- und ehemaligen "Nationalistische Front" (NF)-Funktionär
Steffen Hupka zu sehen ist (Spiegel Nr.48/2000, S.63).
Das Foto, das im Zivilprozess nur als
Schwarzweißkopie vorlag, entwickelte sich zu einem regen Streitpunkt
zwischen dem Kläger und der beklagten Zeitung. Kleber, den es nicht auf
seinem Stuhl hielt, als das Foto der Richterin vorgelegt wurde,
behauptete nicht sehr glaubwürdig, nur zufällig neben Hupka gestanden zu
haben und quasi als Privatperson einer öffentlichen Einladung über die
Presse gefolgt zu sein.
Sein Anwalt verstieg sich gar zu der
Behauptung, dass sein Mandant die Bundesflagge trage. Richtig unruhig
wurde er aber, als der gegnerische Anwalt Alexander Hoffmann behauptete,
dass Kleber schon 1992 beim Versand der "Nationalistischen Front"
Propagandamaterial bestellt habe, was durch eine Veröffentlichung der
Bundestagsabgeordneten Annelie Buntenbach belegt sei.
Aufgeregt flüsterte Kleber seinem
Anwalt zu: "Da war ich 15!" Was nichts anderes bedeutet, als dass Kleber
sich aus den Fängen der inzwischen verbotenen NF nie mehr hat lösen
können. Man darf gespannt darauf sein, welche konservative oder
"rechtsextreme" Organisation den Neo-Nazi Kleber zukünftig bei sich
aufnehmen wird. Dafür, dass er weiterhin als solcher bezeichnet werden
darf, sorgte die Amtsrichterin mit ihrem Urteilsspruch am 26. März 2001.
Kleber Klage wurde abgewiesen.
aus: Der Rechte Rand Nr.70 Mai/Juni01
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27.07.2001 |