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Neo-Nazi Kämpft vergeblich um seinen Ruf als harmloser Vertriebenenfunktionär

Rechte Prozesswut

Karl Chemnitz & Katja Dembeck

Bundesweit führen Neo-Nazis Prozesse gegen AntifaschistInnen, die nichts weiter getan haben, als die Kläger öffentlich als das zu bezeichnen, was sie tatsächlich sind: Nazis. Das sogenannte "Deutsche Rechtshilfebüro" stellt Musteranklageschriften und Anwälte für seine rechte Klientel bereit. Anwälte veranstalten nicht ganz uneigennützig Schulungstreffen, um junge Neo-Nazis prozessfähig zu machen.

Die alternative Stadtzeitung aus Freiberg/Sachsen "FreibÄrger" bezeichnete in einem Bericht über einen Aufmarsch der "Interessengemeinschaft für die Wiedervereinigung Gesamtdeutschlands e.V." (IWG) vom 25. März letzten Jahres den Landesvorsitzenden der "Jungen Landsmannschaft Ostpreußen" (JLO), Alexander Kleber, als "Freiberger Neo-Nazi" und veröffentlichte in der letztjährigen Mai-Ausgabe ein Foto von ihm, das ihn inmitten von kahlgeschorenen Nazi-Skins in Anzug und Fliege zeigte.

Kleber erstattete Strafanzeige. Die Chemnitzer Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jedoch ein und beschied Kleber: "Gerade vor dem Hintergrund der aktuell in der Öffentlichkeit diskutierten "rechten Gewalt" wird der Begriff Neonazi als Sammelbegriff für sämtliche Personen, die in irgendeiner Art und Weise dem politisch rechten Spektrum zuzurechnen sind verwendet, ohne dass dabei hinsichtlich einer Gruppenzugehörigkeit innerhalb des rechten Spektrums differenziert wird. Die hier verwendete Bezeichnung stellt also keine Beleidigung dar, sondern ordnet den Anzeigenerstatter lediglich einer Gruppe zu, der er tatsächlich angehört. Er ist als Landesvorsitzender der Jungen Landsmannschaft von Sachsen und Niederschlesien zweifelsohne als rechtsorientiert einzustufen"

Nach dieser Schlappe versuchte Kleber auf zivilrechtlichem Wege Schadensersatz einzuklagen und eine Unterlassungsverfügung gegen den "FreibÄrger" zu erwirken. In dem Verfahren vor dem Amtsgericht Freiberg ließ er sich durch den Berliner Rechtsanwalt Carsten Schrank vertreten, auf den er wohl durch ein Schulungs-Seminar aufmerksam wurde, das auf Einladung des NPD-Stadtrates Uwe Leichenring in Königstein im August letzten Jahres stattfand.

Ein überzeugter Rechts-Anwalt

Klebers Anwalt ist mit seinen bisherigen Versuchen, aus Neo-Nazis harmlose Bürger mit dem einzig wahrhaft deutschen Bewußtsein und Handeln zu zaubern, regelmäßig gescheitert. In "Aufsehenerregenden Strafprozessen" hat er nach eigener Auskunft auf seiner Home-Page seine Sporen als Strafverteidiger verdient, dazu gehören der Ketziner Brandstifter-Prozess, der Trebbiner Schläger-Prozess, der Krenz-Prozess und der Cottbusser Hetzjagd-Prozess. Vor diesen Prozessen, bei denen er meist mehr oder weniger nazistische Angeklagte verteidigte, schrieb er Kolumnen für die überregionale Monatsschrift "Autotipps".

Aus seiner politischen Überzeugung macht Schrank kein Geheimnis, im Herbst 2000 unterschrieb er den von Horst Mahler initiierten NPD-Solidaritätsaufruf "Ja zu Deutschland - Ja zur NPD". Kein Wunder, dass der Freiberger Neo-Nazi Kleber sich für diesen Rechts-Anwalt entschieden hat.

Gegenstand des Rechtsstreites um den "FreibÄrger": Alexander Kleber (Bildmitte mit Fliege)

Das publizistische Umfeld Klebers

Kurz vor der Eröffnung des Zivilrechtsverfahrens erschienen mehrere Artikel von und über Alexander Kleber in einschlägigen Organen wie den "Unabhängigen Nachrichten" (Dezember 2000), "Nation und Europa" (Heft 1/2001) und auf der Home-Page vom "Studienzentrum Weikersheim", das sich sonst seiner geistigen Verbundenheit mit den Christdemokraten rühmt.

Das "Studienzentrum Weikersheim" hat keine Probleme damit, unter der Rubrik "Meldungen" die Kleber-Seite aus den UN auf ihrer Home-Page ins Netz zu stellen. Auf ihr wird am 12. Januar diesen Jahres der Bescheid der Chemnitzer Staatsanwaltschaft entsprechend verkürzt und sinnentstellend interpretiert: "Alle Deutschen, die irgendwie dem rechten Spektrum zuzurechnen sind, dürfen straflos als Neonazi bezeichnet werden."

Man zeigte sich über den Bescheid empört, polemisierte dagegen, indem man den Spruch des Staatsanwalts als "Des Irre-Seins letzte Blüte" bezeichnete. Auch regionale Vertriebenenverbände - Alexander Kleber ist bis heute nicht aus dem "Bund der Vertriebenen" (BdV) gebannt - meldeten sich zu Beginn des Zivilverfahrens beim "FreibÄrger": In den Briefen beispielsweise des Kreisobmanns der "Sudetendeutschen Landsmannschaft" Dr. Winter verwahrte man sich gegen die "Verleumdung" der Vertriebenen als "Revanchisten" und führte zum Beweis den Verzicht auf Rache und Vergeltung in der "Charta der deutschen Heimatvertriebenen" von 1959 an.

Dabei waren es die Vertriebenen selbst, die den Neo-Nazi Kleber aus ihren Reihen verdrängen wollten. Schon vor der Veröffentlichung des strittigen Artikels im "FreibÄrger" hatte sich die "Landsmannschaft Ostpreußen" im Januar letzten Jahres von ihrer Jugendorganisation JLO getrennt. Als Grund dafür wurden von der Mutterorganisation rechtsextreme Tendenzen innerhalb des Jugendverbandes angegeben. Für diese Radikalisierung wurde von ehemaligen JLO -Mitgliedern auch der damalige Vorsitzende des Landesverbandes Sachsen Alexander Kleber verantwortlich gemacht.

Kleber hatte die Nähe zu Nazi-Skins gesucht, sich für die inzwischen verbotenen "Skinheads Sächsische Schweiz" engagiert und sich für den militanten Flügel der NPD um Steffen Hupka stark gemacht. So nahm er unter anderem im August letzten Jahres an einem Aufmarsch der NPD in Halle teil. Der "Spiegel" dokumentierte die Demonstration mit einem Foto, auf dem Alexander Kleber mit einer Schwarz-weiß-roten Fahne neben dem NPD/JN- und ehemaligen "Nationalistische Front" (NF)-Funktionär Steffen Hupka zu sehen ist (Spiegel Nr.48/2000, S.63).

Das Foto, das im Zivilprozess nur als Schwarzweißkopie vorlag, entwickelte sich zu einem regen Streitpunkt zwischen dem Kläger und der beklagten Zeitung. Kleber, den es nicht auf seinem Stuhl hielt, als das Foto der Richterin vorgelegt wurde, behauptete nicht sehr glaubwürdig, nur zufällig neben Hupka gestanden zu haben und quasi als Privatperson einer öffentlichen Einladung über die Presse gefolgt zu sein.

Sein Anwalt verstieg sich gar zu der Behauptung, dass sein Mandant die Bundesflagge trage. Richtig unruhig wurde er aber, als der gegnerische Anwalt Alexander Hoffmann behauptete, dass Kleber schon 1992 beim Versand der "Nationalistischen Front" Propagandamaterial bestellt habe, was durch eine Veröffentlichung der Bundestagsabgeordneten Annelie Buntenbach belegt sei.

Aufgeregt flüsterte Kleber seinem Anwalt zu: "Da war ich 15!" Was nichts anderes bedeutet, als dass Kleber sich aus den Fängen der inzwischen verbotenen NF nie mehr hat lösen können. Man darf gespannt darauf sein, welche konservative oder "rechtsextreme" Organisation den Neo-Nazi Kleber zukünftig bei sich aufnehmen wird. Dafür, dass er weiterhin als solcher bezeichnet werden darf, sorgte die Amtsrichterin mit ihrem Urteilsspruch am 26. März 2001. Kleber Klage wurde abgewiesen.

aus: Der Rechte Rand Nr.70 Mai/Juni01

klick-nach-rechts.de

27.07.2001

 


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