Türkische Gemeinde begrüßt
Bericht der
Europäischen Kommission:
Es besteht Handlungsbedarf
Wir dokumentieren die Presseerklärung der Türkischen Gemeinde:
Die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) begrüßt
den Bericht der »Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz«
(ECRI) als sachlich, inhaltlich korrekt und mit wichtigen Verweisen auf
längst fälligen Handlungsbedarf!
Mit großem Interesse und Respekt haben wir den
Deutschland- Bericht der »Europäischen Kommission gegen Rassismus und
Intoleranz« (ECRI) vom Juli 2001 gelesen. Dieser Bericht stellt eine
gründliche und nüchterne Analyse der Lage der Kulturellen Minderheiten
in Deutschland dar und enthält eine Vielzahl sehr wichtiger Vorschläge.
Dieser Bericht sollte insbesondere von den politischen
Parteien aber auch von den Vertretern der Institutionen von
Bildungseinrichtungen bis hin zu den Medien aufmerksam gelesen und
bewertet werden. Der ECRI gilt hierfür unser Dank und unsere
Anerkennung.
Wir sind verwundert und erstaunt, dass
Bundesinnenminister Otto Schily über diesen Bericht, vor allem über die
Aufforderung des Europarates an Deutschland »wirkungsvoller gegen
Rassismus und
Fremdenfeindlichkeit vorzugehen«, "verärgert" sei. Die Europäische
Kommission erläutert und begründet die Notwendigkeit einer Vielzahl von
Maßnahmen, um wirkungsvoller und konsequenter gegen Rassismus,
Antisemitismus und Ausländerfeindlichkeit vorzugehen.
Der bestehende Gesetzesrahmen und die politischen
Maßnahmen haben sich bei der Bekämpfung von Rassismus Fremdenhass und
Intoleranz sowie gegenüber rassistisch motivierten Gewalttaten als
unzureichend erwiesen, so die Kernaussage des Berichtes.
Hier einige der Vorschläge, die auch die Türkische
Gemeinde in Deutschland seit Jahren unterstreicht :
- Deutschland braucht eine spezifische
Antidiskriminierungsgesetzgebung auf Bundesebene, um gegen
Diskriminierung in den Schlüsselbereichen des öffentlichen Lebens
wie Wohnungsbau, Bildung, Gesundheit sowie im Dienstleistungsbereich
vorgehen zu können und den Zugang der Minderheiten zu diesen
Sektoren zu erleichtern,
- Rassistische Straftaten sind als besondere
Straftaten einzustufen und härter zu bestrafen,
- Verbesserung der polizeilichen Methoden zur
Überwachung und Bekämpfung gewalttätiger Rechtsextremisten,
- Menschen, die seit Jahrzehnten als Ausländer in
Deutschland
leben, sind unter Hinnahme der Doppelten Staatsbürgerschaft
einzubürgern und damit rechtlich gleichzustellen,
- durch Gewährung des Kommunalen Wahlrechts ist eine
politische Beteiligung zu ermöglichen,
- in Deutschland geborenen Menschen muss Schutz vor
Ausweisung gewährt werden,
- Für Einzelbeschwerden ist eine Kommission oder die
Institution eines Bürgerbeauftragten einrichten,
- Bei Verwandtenbesuchen sollte die Ausstellung eines
Visums
nicht grundlos versagt werden dürfen,
- Es ist ein Klima zu schaffen, in dem die
Angehörigen von
Minderheiten geachtet werden und ihr Beitrag für die deutsche
Gesellschaft geschätzt und gewürdigt wird,
- Mit Hilfe von Lehrstoffen in den Schulprogrammen
über allgemeine Menschenrechte, über die Gefahren durch
rechtsextremistische Parteien und Gruppen sowie über die kulturelle
Vielfalt der deutschen Gesellschaft sind Rassismus, Fremdenhass und
Intoleranz zu bekämpfen und die Bereicherung durch kulturelle
Vielfalt zu vermitteln. Wir nennen diesen Ansatz interkulturelle
Erziehung.
Diese und weitere konkrete Vorschläge stehen seit
Jahren auf der
Tagesordnung der Politik, werden aber aus parteipolitischem Kalkül
nicht behandelt oder es wird gar gegen sie polemisiert. Ohne eine
Umsetzung dieser und weiterer Vorschläge der ECRI wird eine
wirkungsvolle und konsequente Bekämpfung von Rassismus und
Antisemitismus sowie die Schaffung eines toleranten Klimas für das
Zusammenleben der deutschen Bevölkerung mit den kulturellen Minderheiten
nicht gelingen.
Prof. Dr. Hakki Keskin
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20.07.2001 |