Presseerklärung von Manfred Büttner
Outing von Nazis durch
Staatsanwaltschaft verfolgt
haGalil onLine berichtete bereits im August über
die Hausdurchsuchung bei dem Rechtsextremismus-Experten Manfred Büttner.
Dieser nahm nun in einer Presseerklärung Stellung zu den Vorkommnissen.
Über die Motive des Staatsanwaltes gegen Peter Bückner
tätig zu werden, lässt sich allenfalls spekulieren, jedoch wurde in
einem Gespräch von Herrn Büttner mit Staatsanwalt Padberg eine Woche
nach der Beschlagnahme des PC's deutlich, dass er sich durch Herrn
Büttner düpiert fühlte. So sprach er einen Streit mit Büttner an, bei
dem es um das Verhalten Padbergs im Fall des jungen Nazi-Aussteigers
Nico G. gingen, den Büttner zusammen mit EXIT-Deutschland betreut.
Besonders getroffen fühlte sich Padberg nach seinen Worten dadurch, dass
Büttner gegen ihn Beschwerde beim hessischen Generalstaatsanwalt
eingelegt hatte und der damit betraute Oberstaatsanwalt offensichtlich
sein Verhalten nicht billigte.
Die Motivation der sehr jungen und sehr unerfahrenen
wirkenden Richterin Bergenkopf bleibt völlig im Dunkeln. Ist sie einfach
über das Ziel hinausgeschossen und fehlte die Selbstsicherheit für den
Schritt zurück, fragt man sich angesichts ihres Vorgehen. Nachdem mit
Kanonen auf Spatzen geschossen worden war und bundesweit Journalisten
angesehener Zeitungen und von Rundfunk und Fernsehen sich über die
Vorgehensweise gegen den Rechtsextremismus-Experten empört hatten, wurde
sehr schnell das "Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und
des Angeschuldigten ... wegen geringer Schuld vorläufig eingestellt."
Büttner soll "750 DM an die Staatskasse zahlen" sowie
"750 DM ... an Amnesty International", schließlich hätte der Staat
Kosten gehabt, betonte Staatsanwalt Padberg gegenüber Büttner. Dass
Büttner auf diesen Kompromiss eingehen musste hat verschiedene Gründe:
1. Der PC mit allen Daten über
Rechtsextremismus/Neonazismus, der pädagogischen Fachzeitschrift
PT-intern, allen privaten und des Gewerbebetriebes sollte nicht länger
in Händen der Kasseler Polizei verbleiben und wäre anderenfalls zur
Auswertung an das Landeskriminalamt weitergeleitet worden. Eine
wochenlange Blockierung aller Arbeiten und enorme finanzielle Verluste
wären die Folge gewesen.
2. Bei dieser Richterin und dem Staatsanwalt wäre
allenfalls in
zweiter oder dritter Instanz ein Prozess zu gewinnen gewesen. Schon der
faule Kompromiss verursachte Gesamtkosten von ca. 3.000 DM, ein
Monatsverdienst für Büttner. Im Strafverfahren wären noch weit höhere
unkalkulierbare und nicht zu tragende Kosten angefallen. Dieses Risiko
konnte und wollte Peter Büttner nicht eingehen.
3. Um zügig in Besitz seines Computers zu kommen, war
Büttner gezwungen, sich vor Richterin Berkenkopf selbst zu beschuldigen,
obwohl jedem Angeklagten frei steht, vor Gericht zu schweigen. Insofern
lag hier ein unglaubliches Verhalten eines Gerichtes vor, dass
allenfalls mit dem Vorgehen des Hamburger Richters Schill vergleichbar
ist, gegen den immer noch ein Verfahren gegen Rechtsbeugung schwebt.
Nach dieser Selbstbelastung wurde jedoch der PC keinesfalls frei
gegeben, wovon Büttner und seine Anwältin ausgegangen waren, sondern nun
verweigerte Staatsanwalt Padberg die Freigabe bis zur Zustimmung
Büttners zur Einstellung des Verfahrens. Nachdem Büttner zugestimmt
hatte, griff Padberg zu Telefon und ordnete die Freigabe an. Eine halbe
Stunde später konnte Büttner seinen PC bei der Polizei abholen.
4. Büttner hatte bereits vor Jahren ähnliches Vorgehen
gegen ihn erlebt und einen finanziellen Schaden von weit über 20.000 DM
erlitten. Weil er sich nicht damit abfinden wollte, dass das Verfahren
gegen den Erstveröffentlicher des Terroraufrufes gegen Büttner in der
Terrorschrift der "Einblick", laut FR vom 30.8. "einer so genannten
"Todesliste" ... ", mehrfach eingestellt worden war. Als Büttner immer
wieder dagegen vorging, konterte die Hamburger Staatsanwaltschaft unter
Federführung von Oberstaatsanwalt Baggert, hinreichend aus den Medien
bekannt, mit einem Strafverfahren "wegen falscher Anschuldigung" des
Rechtsextremisten Heinz-Dieter Hansen, noch heute aktiv im europaweiten
neurechten Sammelbecken "Synergon".
Prompt verurteilte (Rechts-)Richter Schill aus Hamburg
Büttner zu 13.000 DM Geldstrafe. Höhere Instanzen hoben zwar dieses
Unrechtsurteil auf, jedoch bestand Staatsanwalt Baggert auf einem
Strafgeld in Höhe von eben jenen 13.000 DM, so dass Büttner einer
Einstellung des Verfahrens aus finanziellen Erwägungen nicht zustimmte
und sich lieber zu einer geringen Geldstrafe verurteilen ließ. Grund für
das damalige Vorgehen der Justiz scheint gewesen zu sein, dass sich die
Staatsanwaltschaft unter Druck gesetzt gefühlt habe, da Büttner sich
beim damaligen Hamburger Justizsenator über ihr Vorgehen beschwert habe.
Wie sich die Fälle gleichen !!!
Während ein solches Vorgehen der Hamburger Justiz als
fast schon normal bezeichnet werden kann, outete sich doch z.B. Reginald
Schill in den letzten Jahren als rechtsorientiert und darf ungestraft
öffentlich als "Richter Gnadenlos" bezeichnet werden, so war ein
ähnliches Vorgehen der Kasseler Justiz nach Ansicht Büttners nicht zu
erwarten gewesen. Oberstaatsanwalt Schaub, zeigte gegenüber Büttner auch
deutlich sein Bedauern und versuchte die Wogen zu glätten, aber
letztlich galt auch hier, dass der juristische Korpsgeist vor der
Gerechtigkeit steht.
Wer sich wirklich gegen Neonazis und Rechtsextreme
engagiert, wie dies auch die Bundesregierung und andere führende
Vertreter unseres Staates immer wieder fordern, lebt in Deutschland
gefährlich und gerät nicht nur ins Visier von Neonazis, sondern auch
recht schnell in das der Justiz.
- Hausdurchsuchung bei Rechtsextremismus-Experten
"Die wollen mich lahm legen"
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10.09.2001 |