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Judentum und Israel
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Presseerklärung von Manfred Büttner

Outing von Nazis durch Staatsanwaltschaft verfolgt

haGalil onLine berichtete bereits im August über die Hausdurchsuchung bei dem Rechtsextremismus-Experten Manfred Büttner. Dieser nahm nun in einer Presseerklärung Stellung zu den Vorkommnissen. 

Über die Motive des Staatsanwaltes gegen Peter Bückner tätig zu werden, lässt sich allenfalls spekulieren, jedoch wurde in einem Gespräch von Herrn Büttner mit Staatsanwalt Padberg eine Woche nach der Beschlagnahme des PC's deutlich, dass er sich durch Herrn Büttner düpiert fühlte. So sprach er einen Streit mit Büttner an, bei dem es um das Verhalten Padbergs im Fall des jungen Nazi-Aussteigers Nico G. gingen, den Büttner zusammen mit EXIT-Deutschland betreut. Besonders getroffen fühlte sich Padberg nach seinen Worten dadurch, dass Büttner gegen ihn Beschwerde beim hessischen Generalstaatsanwalt eingelegt hatte und der damit betraute Oberstaatsanwalt offensichtlich sein Verhalten nicht billigte.

Die Motivation der sehr jungen und sehr unerfahrenen wirkenden Richterin Bergenkopf bleibt völlig im Dunkeln. Ist sie einfach über das Ziel hinausgeschossen und fehlte die Selbstsicherheit für den Schritt zurück, fragt man sich angesichts ihres Vorgehen. Nachdem mit Kanonen auf Spatzen geschossen worden war und bundesweit Journalisten angesehener Zeitungen und von Rundfunk und Fernsehen sich über die Vorgehensweise gegen den Rechtsextremismus-Experten empört hatten, wurde sehr schnell das "Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten ... wegen geringer Schuld vorläufig eingestellt."

Büttner soll "750 DM an die Staatskasse zahlen" sowie "750 DM ... an Amnesty International", schließlich hätte der Staat Kosten gehabt, betonte Staatsanwalt Padberg gegenüber Büttner. Dass Büttner auf diesen Kompromiss eingehen musste hat verschiedene Gründe:

1. Der PC mit allen Daten über Rechtsextremismus/Neonazismus, der pädagogischen Fachzeitschrift PT-intern, allen privaten und des Gewerbebetriebes sollte nicht länger in Händen der Kasseler Polizei verbleiben und wäre anderenfalls zur Auswertung an das Landeskriminalamt weitergeleitet worden. Eine wochenlange Blockierung aller Arbeiten und enorme finanzielle Verluste wären die Folge gewesen.

2. Bei dieser Richterin und dem Staatsanwalt wäre allenfalls in
zweiter oder dritter Instanz ein Prozess zu gewinnen gewesen. Schon der faule Kompromiss verursachte Gesamtkosten von ca. 3.000 DM, ein Monatsverdienst für Büttner. Im Strafverfahren wären noch weit höhere unkalkulierbare und nicht zu tragende Kosten angefallen. Dieses Risiko konnte und wollte Peter Büttner nicht eingehen.

3. Um zügig in Besitz seines Computers zu kommen, war Büttner gezwungen, sich vor Richterin Berkenkopf selbst zu beschuldigen, obwohl jedem Angeklagten frei steht, vor Gericht zu schweigen. Insofern lag hier ein unglaubliches Verhalten eines Gerichtes vor, dass allenfalls mit dem Vorgehen des Hamburger Richters Schill vergleichbar ist, gegen den immer noch ein Verfahren gegen Rechtsbeugung schwebt. Nach dieser Selbstbelastung wurde jedoch der PC keinesfalls frei gegeben, wovon Büttner und seine Anwältin ausgegangen waren, sondern nun verweigerte Staatsanwalt Padberg die Freigabe bis zur Zustimmung Büttners zur Einstellung des Verfahrens. Nachdem Büttner zugestimmt hatte, griff Padberg zu Telefon und ordnete die Freigabe an. Eine halbe Stunde später konnte Büttner seinen PC bei der Polizei abholen.

4. Büttner hatte bereits vor Jahren ähnliches Vorgehen gegen ihn erlebt und einen finanziellen Schaden von weit über 20.000 DM erlitten. Weil er sich nicht damit abfinden wollte, dass das Verfahren gegen den Erstveröffentlicher des Terroraufrufes gegen Büttner in der Terrorschrift der "Einblick", laut FR vom 30.8. "einer so genannten "Todesliste" ... ", mehrfach eingestellt worden war. Als Büttner immer wieder dagegen vorging, konterte die Hamburger Staatsanwaltschaft unter Federführung von Oberstaatsanwalt Baggert, hinreichend aus den Medien bekannt, mit einem Strafverfahren "wegen falscher Anschuldigung" des Rechtsextremisten Heinz-Dieter Hansen, noch heute aktiv im europaweiten neurechten Sammelbecken "Synergon".

Prompt verurteilte (Rechts-)Richter Schill aus Hamburg Büttner zu 13.000 DM Geldstrafe. Höhere Instanzen hoben zwar dieses Unrechtsurteil auf, jedoch bestand Staatsanwalt Baggert auf einem Strafgeld in Höhe von eben jenen 13.000 DM, so dass Büttner einer Einstellung des Verfahrens aus finanziellen Erwägungen nicht zustimmte und sich lieber zu einer geringen Geldstrafe verurteilen ließ. Grund für das damalige Vorgehen der Justiz scheint gewesen zu sein, dass sich die Staatsanwaltschaft unter Druck gesetzt gefühlt habe, da Büttner sich beim damaligen Hamburger Justizsenator über ihr Vorgehen beschwert habe. Wie sich die Fälle gleichen !!!

Während ein solches Vorgehen der Hamburger Justiz als fast schon normal bezeichnet werden kann, outete sich doch z.B. Reginald Schill in den letzten Jahren als rechtsorientiert und darf ungestraft öffentlich als "Richter Gnadenlos" bezeichnet werden, so war ein ähnliches Vorgehen der Kasseler Justiz nach Ansicht Büttners nicht zu erwarten gewesen. Oberstaatsanwalt Schaub, zeigte gegenüber Büttner auch deutlich sein Bedauern und versuchte die Wogen zu glätten, aber letztlich galt auch hier, dass der juristische Korpsgeist vor der Gerechtigkeit steht.

Wer sich wirklich gegen Neonazis und Rechtsextreme engagiert, wie dies auch die Bundesregierung und andere führende Vertreter unseres Staates immer wieder fordern, lebt in Deutschland gefährlich und gerät nicht nur ins Visier von Neonazis, sondern auch recht schnell in das der Justiz.

  • Hausdurchsuchung bei Rechtsextremismus-Experten

"Die wollen mich lahm legen"

klick-nach-rechts.de

10.09.2001

 


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