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Auschwitz-Prozess:
Aktenzeichen 4 Ks 2/63

Eine Ausstellung - Erinnerung an den Beginn des Frankfurter Auschwitz-Prozesses vor 40 Jahren...

Rudolf Walther

Die von Irmtrud Wojak am ursprünglichen Schauplatz Frankfurt realisierte Ausstellung dokumentiert im historischen Teil den Prozessverlauf an sechs Angeklagten und belegt Bedeutung und Wirkung des Prozesses - auf die deutsche Öffentlichkeit, auf die Literatur, unter anderem auch auf Die Ermittlung von Peter Weiss. Fotos, Filme und Dokumente lenken den Blick auf andere wichtige Prozesse: den Kriegsverbrecherprozess in Nürnberg 1945 oder den gegen Eichmann in Jerusalem. Neben Tondokumenten vom Auschwitzprozess gibt es auch eine eigene Abteilung, die dem Leben und Werk Fritz Bauers gewidmet ist, und eine, in der Künstler aus Israel, Italien, Deutschland, Kuba und Polen Werke zeigen, in denen sie sich mit der Vergangenheit auseinandersetzen. Der wissenschaftliche Katalog mit den zeitgenössischen Fotos von Günter Schindler ist zugleich ein Erinnerungsbuch (870 Seiten!) an den Prozess.

Zur Vorgeschichte gehören die Nürnberger Prozesse, nach deren Abschluss die Mehrheit der Deutschen das Kapitel "Nationalsozialismus" für "bewältigt" hielt. Zwischen 1945 und 1949, also in der Zeit vor Gründung der deutschen Nachfolgestaaten BRD und DDR, wurden von den Alliierten 4.500 Personen verurteilt. Das sind mehr als doppelt so viele wie in den darauf folgenden 55 Jahren. Bereits anfangs der fünfziger Jahre begannen unter dem Motto, "einen Schlussstrich ziehen" die Verjährungs- und Amnestiedebatten - angetrieben von Konrad Adenauers Begnadigungen, durch die eben von Alliierten zu Haftstrafen verurteilte Kriegsverbrecher und Kriegsprofiteure vorzeitig entlassen wurden.

Erst 1958 wurden im Ulmer Einsatzgruppenprozess Massenmorde vor einem deutschen Gericht verhandelt. Die mörderischen Aktivitäten von Himmlers Polizeibataillonen und Einsatzgruppen in der Sowjetunion und im Baltikum wurden nicht dank staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen aufgedeckt, sondern durch "Kommissar Zufall." Ein an den Massakern im deutsch-litauischen Grenzgebiet Beteiligter hatte, nachdem er einige Jahre abgetaucht war, die Unverfrorenheit, auf eine Wiedereinstellung in den deutschen Staatsdienst zu klagen. Die späte Wahrnehmung dieser Taten veranlasste die Landesjustizminister, am 1. Dezember 1958 in Ludwigsburg die "Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von national-sozialistischen Verbrechen" einzurichten. Vieles blieb weiterhin dem Zufall überlassen. Im Januar 1959 übergab der Rentner Emil Wulkan dem Frankfurter Journalisten Thomas Gnielka ein Verzeichnis mit Namen von Wachleuten, die an der Ermordung von Häftlingen in Auschwitz beteiligt waren. Die Opfer registrierte man als "auf der Flucht" Erschossene. Der Journalist erkannte die Brisanz des Materials und übergab es dem hessischen Generalstaatsanwalt Fritz Bauer (1903-1968). Ohne die Hartnäckigkeit dieses Juristen, der als Jude und Sozialist 1933 verhaftet wurde und von 1936 bis 1949 im Exil lebte, wäre der Prozess nie zustande gekommen. Bauer musste sich gegen interne wie externe Widerstände durchsetzen. An den Spitzen von Justiz, Polizei und Verwaltung dominierten in den späten Fünfzigern immer noch jene, die an gerichtlichen Verfahren gegen nationalsozialistische Verbrecher wenig Interesse hatten. Wie einflussreich der Widerstand sein konnte, hatte Bauer bereits 1952 als Ankläger gegen Generalmajor Otto-Ernst Remer (1912-1997) erfahren. Remer war eine Schlüsselfigur, die unter anderem das Gelingen des Staatsstreichs vom 20. Juli 1944 verhinderte. Er hielt treu zu Hitler und verhaftete die Verschwörer in Berlin. Nach dem Krieg hetzte er als Mitglied der rechtsradikalen Sozialistischen Reichspartei mit Vokabeln wie "Vaterlandsverräter" gegen Stauffenberg und die anderen Aufständischen. Bauer erreichte seine Verurteilung wegen Verunglimpfung Verstorbener.

Mit politischer Rückdeckung des hessischen Ministerpräsidenten berief er zwei junge Staatsanwälte (Jahrgang 1926), um die Ermittlungen zum Auschwitz-Prozess vor justizinternen Sabotageversuchen abzuschirmen. Georg Friedrich Vogel und Joachim Kügler leiteten die strapaziösen Vorarbeiten. Die Personensuche und Beweissicherung unter anderem in Polen, mit dem keine diplomatischen Beziehungen bestanden, waren schwierig. Aber in weniger als zwei Jahren trugen die beiden Beweismaterial zusammen, das 74 Bände füllte. Sie hörten 600 Zeugen und beschuldigten 23 Personen des Mordes oder Totschlags - alle anderen Verbrechen waren bereits verjährt. Am 20. Dezember 1963 konnte der Prozess unter dem Aktenzeichen 4 Ks 2/63 gegen nunmehr 20 Angeklagte, denen die Schuld am Tod von mindesten 28.910 Opfern vorgeworfen wurde, eröffnet werden. Fritz Bauer beharrte darauf, historische Sachverständige beizuziehen, weil die am Einzelfall orientierte Prozessführung das "große Bild des Gesamtgeschehens", in dem die Massenverbrechen stattfanden, verschwinden ließ. Damit aber ging auch die aufklärende Funktion des Verfahrens für das "breite Publikum" verloren. Selbst auf die Gefahr hin, der "Veranstaltung eines Schauprozesses" bezichtigt zu werden, hielt Bauer an der politisch-moralischen Bedeutung des Ereignisses fest.

Beteiligt an den Verbrechen waren Menschen verschiedener Herkunft - Akademiker, ein Kaufmann und ein Arbeiter waren ebenso unter den Angeklagten wie ein Adjutant des Lagerkommandanten. Der Prozess endete nach 20 Monaten, am 19./20. August 1965, mit der Urteilsverkündung. Sechs Angeklagte wurden zu lebenslänglicher Haft verurteilt, elf erhielten Strafen zwischen drei und vierzehn Jahren, drei wurden freigesprochen. Ein einziger Angeklagter zeigte Reue und sagte: "Ich schäme mich heute".

"Natürlich ist das Resultat der Prozesse mehr als negativ" (Fritz Bauer), die Rechtslage gab nicht mehr her. Sie ermöglichte den Angeklagten einen bequemen Ausweg, den der "furchtbare Jurist" und CDU-Politiker Hans Filbinger so beschrieb: "Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein." Mit der Fiktion eines juristisch normalen Verfahrens, in dem das zur Tatzeit geltende Recht den Rahmen vorgab, war die jede Normalität sprengende Dimension der Nazi-Verbrechen nicht adäquat zu erfassen. Zwischen der Realität der Vernichtungslager, der Qualität der dort verübten Verbrechen und der Milde der Strafen lag derselbe Abgrund wie zwischen den tatbeteiligten und den rechtlich belangten Personen: In Auschwitz leisteten rund 7.000 SS-Leute Dienst; 738 kamen vor Gericht, ganze 50 davon in Deutschland.

Für Fritz Bauer war "die Geschichte des Widerstands" gegen staatlich betriebenes Unrecht identisch mit "der Geschichte der Demokratie". Deshalb plädierte er im Namen der Demokratie für eine "Widerstandspflicht" im Sinne seines Lehrers Gustav Radbruch: Unter einer Diktatur erfolgt "Rechtsentstehung durch Rechtsbruch".

Auschwitz-Prozeß 4 Ks 2/63. Bürgerhaus Gallus, Frankfurt. Bis 23.5. Katalog 49,80 E

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Um die Endlösung
Die Deutschen und der Auschwitz-Prozess

der freitag
Der Freitag Nummer 15 vom 02.04.2004

al / hagalil.com / 2004-04-02

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