Neonazismus:
Deutsches Haus
Deutscher Alltag anhand von Abschiebungen, Übergriffen und
Friedhofsschändungen...
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Die am 15. November auf dem Waldfriedhof Halbe (Brandenburg)
geplante Gedenkveranstaltung an den Gräbern ukrainischer Zwangsarbeiter wurde
untersagt. Nach Angaben der Initiative gegen Heldengedenken in Halbe hieß es zur
Begründung des Verbots, der Zweck des Friedhofs sei mit der Gedenkfeier nicht
vereinbar. Nach einem Bericht des Tagesspiegel behauptet Michael de Ridder, der
Oberarzt der Rettungsstelle im Klinikum Am Urban in Berlin-Kreuzberg, dass die
Zahl der tätlichen Angriffe auf Ausländer stark zugenommen habe. Jüngstes
Beispiel sei ein 22jähriger Kameruner, der kürzlich von einer Gruppe Männern in
einem Park bedroht worden und auf der Flucht sieben Meter in die Tiefe gestürzt
sei. Die Berliner Polizei bestreitet eine Zunahme derartiger Straftaten. Am 5.
November wurde ein jüdischer Gedenkstein in Berlin-Mitte mit rechtsextremen
Parolen beschmiert. Am gleichen Tag entdeckte die Berliner Polizei
Nazischmiereien an dem Mahnmal für deportierte Juden an der Putlitzbrücke in
Berlin-Moabit. Die unbekannten Täter hatten auch versucht, ein Hakenkreuz in das
Mahnmal einzuritzen. Die 14jährige Barbara O. aus Ghana soll in Kürze
abgeschoben werden, berichtete das Hamburger Abendblatt am 1. November. »Das
öffentliche Interesse überwiegt gegenüber dem Interesse des Kindes«,
rechtfertigte das Oberverwaltungsgericht Hamburg seinen kürzlich gefassten
Beschluss. Die Schülerin lebt seit Jahren bei ihrer Mutter in Hamburg. Ihr
Anwalt versuchte, das Bleiberecht nach dem Artikel 6 des Grundgesetzes zu
erwirken. Nach diesem Artikel dürfen Kinder den Eltern nur entzogen werden, wenn
diese bei der Erziehung versagt haben oder die Kinder zu verwahrlosen drohen.
Obwohl beide Bedingungen im Fall von Barbara O. nicht zutreffen, gaben die
Richter der Ausländerbehörde Recht. Diese verfolge schließlich nicht das Ziel,
die minderjährige Schülerin in die öffentliche Erziehung zu überführen. Vielmehr
wolle sie nur das Ausländergesetz durchsetzen. Die Ausweisung und die damit
verbundene Unterbringung seien nur Mittel zum Zweck. Einem Bericht der taz vom
31. Oktober zufolge war die Abschiebung der türkischen Familie Yilmaz im Oktober
2002 rechtswidrig. So entschied vor kurzem das Hamburger Verfassungsgericht. Für
die Familie war am 22. Oktober 2002 eine befristete Duldung bis zum 19. November
gerichtlich durchgesetzt worden. Am 23. Oktober 2002 erschienen jedoch
Mitarbeiter der Ausländerbehörde zusammen mit 17 Polzeibeamten und einem
schriftlichen Duldungswiderruf nachts um 1.40 Uhr vor dem Haus der Familie. Die
Familienmitglieder wurden gezwungen, ihre Sachen zu packen und das Haus zu
verlassen. Noch in den Morgenstunden wurden sie zum Flughafen gebracht.
Vorliegenden ärztlichen Attesten zufolge leiden die Kinder in der Türkei seitdem
unter psychischen Störungen und müssen ärztlich behandelt werden.
Jungle World
Jungle World Nummer 47 vom 12.11.2003
kt /
hagalil.com
/ 2003-11-12
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