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Skinheads haben am 5. Oktober in Hannover (Niedersachsen) eine türkische Polizistin mit rechtsextremen Parolen beleidigt und angegriffen. Die 27jährige Beamtin wollte am frühen Morgen zusammen mit Kollegen in der Davenstedter Straße einen Streit zwischen sechs Skinheads schlichten. Zwei von ihnen, eine 18jährige und ein 19jähriger, schrien sie an: »Dich sollte man vergasen!« Die 18jährige trat die Polizistin mit Springerstiefeln und biss sie bei ihrer Festnahme in die Hand. Ein Verfahren wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, Beleidigung, gefährlicher Körperverletzung und Volksverhetzung wurde eingeleitet. In der Nacht vom 3. auf den 4. Oktober grölte ein gutes Dutzend Jugendlicher mehrfach ausländerfeindliche Parolen und zeigte den Hitlergruß auf einer Jubiläumsfeier in Kamenz (Sachsen). Sie wurden von der Polizei gestellt. Die meisten von ihnen gehören bekannten rechtsextremen Gruppierungen an. In der Nacht zum 3. Oktober, dem »Tag der deutschen Einheit«, beschmierten Unbekannte die Gedenktafel für Heinrich Stahl, die an seinem Geburtshaus in der Straße Alt-Rudow im Berliner Stadtteil Neukölln angebracht ist. Sie sprühten außerdem Hakenkreuze und eine Rune an die Hauswand. Heinrich Stahl war von 1933 bis 1942 Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde zu Berlin. Im Juni 1942 verschleppten die Nationalsozialisten ihn in das KZ Theresienstadt, wo er wenig später starb. Am 2. Oktober verkündete der Sozialdezernent der Stadt Kerpen (Nordrhein-Westfalen), Peter Knopp, die baldige Fertigstellung neuer Asylbewerberheime zwischen Sindorf und Horrem. »Ein Umzug in die neuen Wohnungen soll ein Anreiz für die Asylbewerber sein. Wenn sie sich gut bewähren, dann können sie mit einer größeren und schöneren Wohung im neuen Heim nebenan belohnt werden«, sagte Knopp der Kölnischen Rundschau. Die bisherige Container-Siedlung in unmittelbarer Nähe, die »kaum noch bewohnbar« sei und »dringend saniert« werden müsse, wie es im gleichen Artikel heißt, soll auch weiterhin bewohnt bleiben. Die von der Bundesregierung geplanten Hartzgesetze III und IV sehen vor, AsylbewerberInnen und einen Großteil der geduldeten Personen vom geplanten Arbeitslosengeld II auf Sozialhilfeniveau auszuschließen. Dann würde beispielsweise ein in Deutschland lebender Bürgerkriegsflüchtling, der mehrere Jahre hier gearbeitet hat, nach dem Ende seines Beschäftigungsverhältnisses und dem Bezug von Arbeitslosengeld lediglich Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, die 30 Prozent unter dem Sozialhilfeniveau liegen. Er wäre außerdem von sämtlichen Fördermaßnahmen ausgeschlossen. Dieses Szenario beschrieb Pro Asyl vergangene Woche in einer Presseerklärung. Die Organisation warnt davor, dass mit den neuen Gesetzen vor allem Flüchtlingen und MigrantInnen die soziale Verelendung drohe.

Jungle World
Jungle World Nummer 43 vom 15.10.2003

kt / hagalil.com / 2003-10-16

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