Der ehemalige "Republikaner"-Funktionär Eike Erdel darf auch
weiterhin nicht an Wehrübungen der Bundeswehr teilnehmen. Dies entschied gestern
das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az: 6 C 4/03). Dort hatte der
Oberleutnant der Reserve gegen seinen 1997 erfolgten Ausschluss geklagt.
Dass Erdel für die "Republikaner" aktiv ist, erfuhr die
Bundeswehr damals aus einer kleinen Anfrage der PDS-Fraktion im Bundestag.
Aufgelistet waren dort eine ganze Reihe von Funktionen: Erdel war Stadtrat,
Kreisrat, Mitglied im Marburger Studentenparlament sowie Bundesvorsitzender des
Republikanischen Hochschulverbandes.
Die Bundeswehr reagierte schnell und schloss Erdel im
November 1997 von weiteren Wehrübungen aus. Zu dieser Zeit war die Hardthöhe
besonders nervös, da 1995 der bekannte Rechtsextremist Manfred Roeder zu einem
Vortrag bei der Bundeswehr-Führungsakademie eingeladen worden war - was für
reichlich schlechte Presse sorgte. Der damalige Verteidigungsminister Volker
Rühe (CDU) hatte daraufhin den Militärischen Abschirmdienst angewiesen,
"verschärft" jedem Anhaltspunkt für extremistisches Verhalten nachzugehen.
Erdel klagte jedoch gegen seine Aussonderung. Es
diskriminiere ihn und verletze seine Grundrechte, wenn er für wehrunwürdig
erklärt werde. Ihm werde auch militärische Weiterbildung verweigert sowie die
Möglichkeit, durch Leistungszuschläge Geld zu verdienen. Ein von ihm selbst
beantragtes Disziplinarverfahren war abgelehnt worden, weil die bloße
Mitgliedschaft bei den "Republikanern" kein Dienstvergehen sei.
Die Bundeswehr hielt dem ihr Interesse an Führungskräften
entgegen, die rechtsextremen Tendenzen "fest und entschlossen" entgegenträten.
In der ersten Instanz, beim Verwaltungsgericht Gießen, war
Erdels Klage im Oktober 2002 abgewiesen worden. Das Bundesverwaltungsgericht
bestätigte nun diese Entscheidung. Die Einberufung zu Wehrübungen erfolge
ausschließlich im öffentlichen Interesse. Der Bund habe daher ein weites
Ermessen, wen er heranziehe und wen nicht. Verboten sei nur eine "willkürliche
Benachteiligung" einzelner Reservisten. Mit Blick auf die Beobachtung der
"Republikaner" durch den Verfassungsschutz durfte der Bund jedoch durchaus
Zweifel haben, ob ein Rep-Mitglied den Anforderungen an militärische
Führungskräfte genügt. Auch der zwischenzeitlich erfolgte Parteiaustritt half
Erdel nicht.