Neonazismus:
Deutsches Haus
Deutscher Alltag anhand von Abschiebungen, Übergriffen und
Friedhofsschändungen...
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In Fürstenberg (Brandenburg) beschädigten Unbekannte mehrere Tafeln zur
Geschichte des KZ Ravensbrück. Das berichtete die Berliner Zeitung am 14. Juni.
Am gleichen Tag machten drei Jugendliche im brandenburgischen Bernau Jagd auf
eine Gruppe russischsprachiger Personen. Sie riefen rassistische Parolen,
stießen eine Frau zu Boden und schlugen auf einen Zwölfjährigen ein. Die Polizei
nahm die einschlägig vorbestraften Täter fest. Am 13. Juni teilte die
Staatsanwaltschaft Neuruppin mit, dass die Gedenkstätte des ehemaligen
Konzentrationslagers Uckermark (Brandenburg) erneut geschändet wurde. Mehrere
Tafeln, die an das Leid der Inhaftierten erinnerten, seien aus dem Boden
gerissen worden. Der Tagesspiegel berichtete am 13. Juni, dass das Bezirksamt
Berlin-Spandau einem Mann die Einbürgerung verweigert habe, da er »aufgrund
einer körperlichen und geistigen Behinderung die Bedingung der ausreichenden
deutschen Sprachkenntnis nicht erfüllen« könne. Ein Widerspruch wurde
abgewiesen. Eine Frau attackierte am 9. Juni in Dortmund (Nordrhein-Westfalen)
zwei Türkinnen und beschimpfte eine der beiden mit ausländerfeindlichen Parolen.
Ein 33jähriger Mann aus Sri Lanka wurde am 1. Juni von drei Skinheads in
Essen-Frohnhausen (Nordrhein-Westfalen) mit einem Messer angegriffen. Dabei
erlitt er Verletzungen im Gesicht. Einer der Täter trat noch auf den am Boden
Liegenden ein. Das Opfer musste zur Behandlung ins Krankenhaus. Zwei der Täter
wurden von der Polizei wieder auf freien Fuß gesetzt, einer wurde festgenommen.
Ein Mann aus Togo wurde am 29. Mai in Altentreptow (Mecklenburg-Vorpommern) von
einem 22jährigen Neonazi angegriffen und verletzt. Am 21. Mai stellte ein
Staatsangehöriger der Republik Kongo auf dem Rhein-Main-Flughafen Frankfurt/Main
(Hessen) einen Asylantrag. In einer ersten Befragung wurde der Antrag des Mannes
als »offensichtlich unbegründet« eingestuft, obwohl er über Beweise für seine
politische Verfolgung verfügte. Sie wurden jedoch nicht zur Kenntnis genommen.
Erst eine Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts erlaubte ihm die
Einreise und die Fortsetzung des Asylverfahrens. Eine 20jährige Frau sollte am
8. Mai aus Freienbessingen (Thüringen) zusammen mit ihrer Schwester abgeschoben
werden. Kurz vor dem Abflug sprang sie aus einem Fenster im dritten Stock und
verletzte sich dabei lebensgefährlich. Der Abschiebebescheid gilt nach wie vor.
Am 30. April hat das Komitee gegen Folter der Vereinten Nationen (UN) erstmals
die Individualbeschwerde eines in Deutschland Asyl Suchenden für zulässig
erklärt. Dem Mann droht bei einer Rückkehr in die Türkei Folter. Als Kurde war
er dort bereits Opfer von Folterungen und Verfolgung durch die Polizei. Die
deutschen Behörden und der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatten
seinen Asylantrag abgelehnt. Seit 100 Tagen lebt die vierköpfige, staatenlose
Familie Codreanu in einer Wartehalle auf dem Flughafen Bukarest. Sie wurde im
März aus Frankfurt/Main ohne Geld, Kleidung und Papiere dorthin abgeschoben.
www.jungle-world.com
Jungle World (Nummer 27 vom 25.06.2003)
kt /
hagalil.com
/ 2003-06-25
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