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Neonazismus:
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Deutscher Alltag anhand von Abschiebungen, Übergriffen und Friedhofsschändungen...

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In Fürstenberg (Brandenburg) beschädigten Unbekannte mehrere Tafeln zur Geschichte des KZ Ravensbrück. Das berichtete die Berliner Zeitung am 14. Juni. Am gleichen Tag machten drei Jugendliche im brandenburgischen Bernau Jagd auf eine Gruppe russischsprachiger Personen. Sie riefen rassistische Parolen, stießen eine Frau zu Boden und schlugen auf einen Zwölfjährigen ein. Die Polizei nahm die einschlägig vorbestraften Täter fest. Am 13. Juni teilte die Staatsanwaltschaft Neuruppin mit, dass die Gedenkstätte des ehemaligen Konzentrationslagers Uckermark (Brandenburg) erneut geschändet wurde. Mehrere Tafeln, die an das Leid der Inhaftierten erinnerten, seien aus dem Boden gerissen worden. Der Tagesspiegel berichtete am 13. Juni, dass das Bezirksamt Berlin-Spandau einem Mann die Einbürgerung verweigert habe, da er »aufgrund einer körperlichen und geistigen Behinderung die Bedingung der ausreichenden deutschen Sprachkenntnis nicht erfüllen« könne. Ein Widerspruch wurde abgewiesen. Eine Frau attackierte am 9. Juni in Dortmund (Nordrhein-Westfalen) zwei Türkinnen und beschimpfte eine der beiden mit ausländerfeindlichen Parolen. Ein 33jähriger Mann aus Sri Lanka wurde am 1. Juni von drei Skinheads in Essen-Frohnhausen (Nordrhein-Westfalen) mit einem Messer angegriffen. Dabei erlitt er Verletzungen im Gesicht. Einer der Täter trat noch auf den am Boden Liegenden ein. Das Opfer musste zur Behandlung ins Krankenhaus. Zwei der Täter wurden von der Polizei wieder auf freien Fuß gesetzt, einer wurde festgenommen. Ein Mann aus Togo wurde am 29. Mai in Altentreptow (Mecklenburg-Vorpommern) von einem 22jährigen Neonazi angegriffen und verletzt. Am 21. Mai stellte ein Staatsangehöriger der Republik Kongo auf dem Rhein-Main-Flughafen Frankfurt/Main (Hessen) einen Asylantrag. In einer ersten Befragung wurde der Antrag des Mannes als »offensichtlich unbegründet« eingestuft, obwohl er über Beweise für seine politische Verfolgung verfügte. Sie wurden jedoch nicht zur Kenntnis genommen. Erst eine Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts erlaubte ihm die Einreise und die Fortsetzung des Asylverfahrens. Eine 20jährige Frau sollte am 8. Mai aus Freienbessingen (Thüringen) zusammen mit ihrer Schwester abgeschoben werden. Kurz vor dem Abflug sprang sie aus einem Fenster im dritten Stock und verletzte sich dabei lebensgefährlich. Der Abschiebebescheid gilt nach wie vor. Am 30. April hat das Komitee gegen Folter der Vereinten Nationen (UN) erstmals die Individualbeschwerde eines in Deutschland Asyl Suchenden für zulässig erklärt. Dem Mann droht bei einer Rückkehr in die Türkei Folter. Als Kurde war er dort bereits Opfer von Folterungen und Verfolgung durch die Polizei. Die deutschen Behörden und der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatten seinen Asylantrag abgelehnt. Seit 100 Tagen lebt die vierköpfige, staatenlose Familie Codreanu in einer Wartehalle auf dem Flughafen Bukarest. Sie wurde im März aus Frankfurt/Main ohne Geld, Kleidung und Papiere dorthin abgeschoben.

www.jungle-world.com
Jungle World (Nummer 27 vom 25.06.2003)

kt / hagalil.com / 2003-06-25

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