Nach dem Verfassungsschutzbericht Bayern 2003:
Islamismus
Nach dem Verfassungsschutzbericht Bayern 2003 /
Pressemitteilung 109/04, München /
stmi.bayern.de---verfschbericht2003.pdf
Der islamisch motivierte Terrorismus hat weltweit im
Jahr 2003 mehrere hundert Todesopfer und Tausende von Verletzten
gefordert. Genaue Zahlen liegen uns hierzu nicht vor.
Allein die in diesem Verfassungsschutzbericht (Bayern
2003) genannten Anschläge, die in besonderer Weise das öffentliche
Interesse in Deutschland fanden, haben mehr als 160 Menschen das Leben
gekostet. Die nahezu täglichen, zu einem großen Teil auch islamistisch
motivierten Anschläge mit ihren Opfern im Irak und in Afghanistan sowie
in anderen Krisenregionen sind in dieser Zahl noch nicht enthalten.
Angesichts dieser Bedrohung zeigt der Bericht erneut die
einzelnen islamisch-fundamentalistischen Organisationen und das von
ihnen ausgehende Gewaltpotenzial auf. Festnahmen islamistischer
Gewalttäter und Verurteilungen einzelner Angehöriger terroristischer
Organisationen sind das äußere Zeichen intensiver Bemühungen aller
Sicherheitsbehörden in Deutschland, unser Land vor Terrorakten zu
schützen.
Angesichts der menschenverachtenden Einstellung
islamischer Fundamentalisten, denen weder das Leben des Opfers noch das
eigene Leben etwas wert ist, vermögen wir aber keine Garantie dafür
abzugeben, dass Deutschland und auch speziell Bayern stets vor solchen
Terroranschlägen verschont bleiben. Wir können nur versichern, dass die
bayerischen Sicherheitsbehörden alles unternehmen, was zur Verhinderung
solcher Anschläge beiträgt.
Die enge Verbundenheit selbstständiger Organisationen im
Netzwerk von Al Qaida wird laut Beckstein bei der Organisation Ansar
al-Islam deutlich, deren früherer Anführer Mullah Krekar bei seinen
Anhängern zur Vorbereitung auf den "Heiligen Krieg" und zum Kampf gegen
die "Ungläubigen" durch Selbstmordattentate warb. Ansar al-Islam
vereinigt islamistische Kurden aus dem Nordirak und hat in Deutschland
etwa 100 Anhänger, rund 50 davon in Bayern.
Im Dezember 2003 konnten mehrere Personen aus dem
Bereich der Ansar al-Islam in München und in Amsterdam festgenommen
werden. Diese bis dahin in Bayern lebenden Personen stehen im Verdacht,
an bandenmäßigen Schleusungen und finanziellen Transaktionen für die
Ansar al-Islam beteiligt gewesen zu sein. Sie stehen auch im Verdacht,
kampfbereite Personen in den Irak geschleust zu haben, um sich dort an
den Kampfhandlungen gegen die alliierten Truppen zu beteiligen.
In Deutschland lebende Islamisten sind nach
Tschetschenien und in andere Länder ausgereist, um am Kampf für die
islamistische Sache teilzunehmen. So durchsuchte die Polizei am 23.
April des vergangenen Jahres in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin und
Nordrhein-Westfalen insgesamt 26 Wohnungen mutmaßlicher
Tschetschenienkämpfer. In Bayern waren hier Objekte in Neu-Ulm
betroffen. Auslöser des Verfahrens war der Tod von zwei deutschen
Staatsangehörigen tunesischer und türkischer Abstammung bei
Kampfhandlungen in Tschetschenien. Aus den Ermittlungen ergaben sich
neben dem Verdacht der Anwerbung von Glaubenskämpfern für terroristische
Zwecke in Tschetschenien auch Anhaltspunkte für die Beschaffung von
entsprechenden Ausrüstungsgegenständen und Geld für die terroristischen
Kampfhandlungen in Tschetschenien. Beckstein: "Daraus ist zu schließen,
dass hier lebende Islamisten teilweise die Fähigkeit und den Willen
haben, Anschläge gegebenenfalls auch in Deutschland zu begehen, wenn sie
den Auftrag dazu erhalten. Wer im Ausland zu töten bereit ist, mordet
auch in Deutschland, wenn er den Befehl dazu bekommt."
Der Minister betont, dass zwar in mehreren Fällen
Ausweisungsverfügungen veranlasst wurden. Das Problem liege aber darin,
dass die Gesetze zu hohe Anforderungen an solche Ausweisungsverfügungen
stellen: Vielfach liegen keine konkreten Beweise für die Gefährdung der
Sicherheit Deutschlands vor. Deshalb fordere ich mit Nachdruck, dass
bereits Anhaltspunkte für die Verfolgung und Unterstützung
terroristischer Bestrebungen ausreichen müssen, um Ausweisungen zu
verfügen, wie zum Beispiel gegen den in Hamburg freigesprochenen
Mzoudi." Als weiteres Problem sieht Beckstein die Umsetzung von
Vereinsverboten an. So hat das Bundesministerium des Innern den
Hamas-Unterstützerverein al-Aqsa am 5. August 2002 zwar verboten, das
Bundesverwaltungsgericht allerdings am 16. Juli 2003 den sofortigen
Vollzug des Verbots mit Auflagen außer Vollzug gesetzt hat. "Auch hier
werden also sehr hohe Anforderungen an den Nachweis der konkreten
Unterstützung terroristischer Aktionen gestellt", kritisiert der
Minister.
Die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) ist als
größte Vereinigung der hier lebenden Muslime mit etwa 4.800 Mitgliedern
in Bayern und 26.000 Mitgliedern bundesweit einerseits weiterhin bemüht,
sich in der Öffentlichkeit als verfassungstreue Organisation
darzustellen und extremistische Äußerungen ihrer Mitglieder zu
unterbinden. Sie strebt aber andererseits nach wie vor die Abschaffung
der laizistischen Staatsordnung in der Türkei sowie die Einführung einer
islamistischen Staats- und Gesellschaftsordnung mit dem Koran als
Grundlage und Verhaltenskodex des gesellschaftlichen Zusammenlebens,
auch in Deutschland, an. Die IGMG empfiehlt ihren Anhängern verstärkt
den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie will das starke
Anwachsen der türkischstämmigen Bevölkerung in Deutschland zur
Vergrößerung ihrer Einflussmöglichkeiten auf Staat und Gesellschaft
nutzen. Ihre ursprüngliche Absicht, in absehbarer Zukunft eine eigene
Partei zu gründen, gab sie inzwischen allerdings auf. Die IGMG will
jetzt dagegen durch den Eintritt von eingebürgerten Mitgliedern in die
bestehenden deutschen Parteien verstärkt Einfluss auf die Politik
nehmen.
Bayerns Verfassungsschutzbericht 2003:
Antisemitismus verbindet
Islamismus, Rechtsextremismus,
Linksextremismus...
hagalil.com
30-04-04 |