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Judentum und Israel
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Nach dem Verfassungsschutzbericht Bayern 2003:
Islamismus

Nach dem Verfassungsschutzbericht Bayern 2003 / Pressemitteilung 109/04, München / stmi.bayern.de---verfschbericht2003.pdf

Der islamisch motivierte Terrorismus hat weltweit im Jahr 2003 mehrere hundert Todesopfer und Tausende von Verletzten gefordert. Genaue Zahlen liegen uns hierzu nicht vor.

Allein die in diesem Verfassungsschutzbericht (Bayern 2003) genannten Anschläge, die in besonderer Weise das öffentliche Interesse in Deutschland fanden, haben mehr als 160 Menschen das Leben gekostet. Die nahezu täglichen, zu einem großen Teil auch islamistisch motivierten Anschläge mit ihren Opfern im Irak und in Afghanistan sowie in anderen Krisenregionen sind in dieser Zahl noch nicht enthalten.

Angesichts dieser Bedrohung zeigt der Bericht erneut die einzelnen islamisch-fundamentalistischen Organisationen und das von ihnen ausgehende Gewaltpotenzial auf. Festnahmen islamistischer Gewalttäter und Verurteilungen einzelner Angehöriger terroristischer Organisationen sind das äußere Zeichen intensiver Bemühungen aller Sicherheitsbehörden in Deutschland, unser Land vor Terrorakten zu schützen.

Angesichts der menschenverachtenden Einstellung islamischer Fundamentalisten, denen weder das Leben des Opfers noch das eigene Leben etwas wert ist, vermögen wir aber keine Garantie dafür abzugeben, dass Deutschland und auch speziell Bayern stets vor solchen Terroranschlägen verschont bleiben. Wir können nur versichern, dass die bayerischen Sicherheitsbehörden alles unternehmen, was zur Verhinderung solcher Anschläge beiträgt.

Die enge Verbundenheit selbstständiger Organisationen im Netzwerk von Al Qaida wird laut Beckstein bei der Organisation Ansar al-Islam deutlich, deren früherer Anführer Mullah Krekar bei seinen Anhängern zur Vorbereitung auf den "Heiligen Krieg" und zum Kampf gegen die "Ungläubigen" durch Selbstmordattentate warb. Ansar al-Islam vereinigt islamistische Kurden aus dem Nordirak und hat in Deutschland etwa 100 Anhänger, rund 50 davon in Bayern.

Im Dezember 2003 konnten mehrere Personen aus dem Bereich der Ansar al-Islam in München und in Amsterdam festgenommen werden. Diese bis dahin in Bayern lebenden Personen stehen im Verdacht, an bandenmäßigen Schleusungen und finanziellen Transaktionen für die Ansar al-Islam beteiligt gewesen zu sein. Sie stehen auch im Verdacht, kampfbereite Personen in den Irak geschleust zu haben, um sich dort an den Kampfhandlungen gegen die alliierten Truppen zu beteiligen.

In Deutschland lebende Islamisten sind nach Tschetschenien und in andere Länder ausgereist, um am Kampf für die islamistische Sache teilzunehmen. So durchsuchte die Polizei am 23. April des vergangenen Jahres in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin und Nordrhein-Westfalen insgesamt 26 Wohnungen mutmaßlicher Tschetschenienkämpfer. In Bayern waren hier Objekte in Neu-Ulm betroffen. Auslöser des Verfahrens war der Tod von zwei deutschen Staatsangehörigen tunesischer und türkischer Abstammung bei Kampfhandlungen in Tschetschenien. Aus den Ermittlungen ergaben sich neben dem Verdacht der Anwerbung von Glaubenskämpfern für terroristische Zwecke in Tschetschenien auch Anhaltspunkte für die Beschaffung von entsprechenden Ausrüstungsgegenständen und Geld für die terroristischen Kampfhandlungen in Tschetschenien. Beckstein: "Daraus ist zu schließen, dass hier lebende Islamisten teilweise die Fähigkeit und den Willen haben, Anschläge gegebenenfalls auch in Deutschland zu begehen, wenn sie den Auftrag dazu erhalten. Wer im Ausland zu töten bereit ist, mordet auch in Deutschland, wenn er den Befehl dazu bekommt."

Der Minister betont, dass zwar in mehreren Fällen Ausweisungsverfügungen veranlasst wurden. Das Problem liege aber darin, dass die Gesetze zu hohe Anforderungen an solche Ausweisungsverfügungen stellen: Vielfach liegen keine konkreten Beweise für die Gefährdung der Sicherheit Deutschlands vor. Deshalb fordere ich mit Nachdruck, dass bereits Anhaltspunkte für die Verfolgung und Unterstützung terroristischer Bestrebungen ausreichen müssen, um Ausweisungen zu verfügen, wie zum Beispiel gegen den in Hamburg freigesprochenen Mzoudi." Als weiteres Problem sieht Beckstein die Umsetzung von Vereinsverboten an. So hat das Bundesministerium des Innern den Hamas-Unterstützerverein al-Aqsa am 5. August 2002 zwar verboten, das Bundesverwaltungsgericht allerdings am 16. Juli 2003 den sofortigen Vollzug des Verbots mit Auflagen außer Vollzug gesetzt hat. "Auch hier werden also sehr hohe Anforderungen an den Nachweis der konkreten Unterstützung terroristischer Aktionen gestellt", kritisiert der Minister.

Die Islamische Gemeinschaft Milli Görüs (IGMG) ist als größte Vereinigung der hier lebenden Muslime mit etwa 4.800 Mitgliedern in Bayern und 26.000 Mitgliedern bundesweit einerseits weiterhin bemüht, sich in der Öffentlichkeit als verfassungstreue Organisation darzustellen und extremistische Äußerungen ihrer Mitglieder zu unterbinden. Sie strebt aber andererseits nach wie vor die Abschaffung der laizistischen Staatsordnung in der Türkei sowie die Einführung einer islamistischen Staats- und Gesellschaftsordnung mit dem Koran als Grundlage und Verhaltenskodex des gesellschaftlichen Zusammenlebens, auch in Deutschland, an. Die IGMG empfiehlt ihren Anhängern verstärkt den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie will das starke Anwachsen der türkischstämmigen Bevölkerung in Deutschland zur Vergrößerung ihrer Einflussmöglichkeiten auf Staat und Gesellschaft nutzen. Ihre ursprüngliche Absicht, in absehbarer Zukunft eine eigene Partei zu gründen, gab sie inzwischen allerdings auf. Die IGMG will jetzt dagegen durch den Eintritt von eingebürgerten Mitgliedern in die bestehenden deutschen Parteien verstärkt Einfluss auf die Politik nehmen.

Bayerns Verfassungsschutzbericht 2003:
Antisemitismus verbindet

Islamismus, Rechtsextremismus, Linksextremismus...

hagalil.com 30-04-04


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