Flug nach Kongo:
Abschiebung super first class
Das Landratsamt Oder-Spree in
Beeskow will den abgelehnten Asylbewerber aus dem Kongo per
Charterflugzeug in seine Heimat bringen lassen. Das kostet bis zu 30.000
Euro. Zuvor erhält der Flüchtling aber noch eine dreimonatige Duldung
Von Philipp Gessler
Bis zu 30.000 Euro - diese hübsche Summe für den Gebrauch
eines ganzen Flugzeugs will sich das Ordnungsamt des Landkreises
Oder-Spree die geplante Abschiebung des kongolesischen Asylbewerbers
kosten lassen. Wie die stellvertretende Leiterin des Amtes, Marlis
Breitkreuz, in Beeskow erklärte, muss die Behörde nun ein eigenes
Charterflugzeug mieten, um den abgelehnten Flüchtling Steve Ntamba
zurück in die Demokratische Republik Kongo fliegen zu lassen.
Der "Abschiebling", wie es im Behördendeutsch heißt, hatte
sich zweimal dagegen gewehrt, abgeschoben zu werden. Daraufhin hatten
die Kapitäne der Fluglinie KLM sich geweigert, diesen Passagier zu
befördern.
Der kongolesische Oppositionelle sollte von der niederländischen Airline
nach Kinshasa gebracht werden. Vorgestern hatte das Verwaltungsgericht
Frankfurt (Oder) die Aussetzung der Abschiebung des 41-Jährigen
abgelehnt. Er habe kein Bleiberecht mehr in Deutschland, so Marlis
Breitkreuz, "die Rechtslage zwingt uns dazu". Der abgelehnte
Asylbewerber sei deutschlandweit nicht der erste Flüchtling, der in
einem eigens angemieteten Flugzeug außer Landes gebracht werde.
Allerdings habe Ntamba zunächst noch eine Duldung von einem
Vierteljahr erhalten, so die Vizebehördenleiterin. Innerhalb dieser drei
Monate könne der Flüchtling abgeschoben werden. Der Asylbewerber habe
alle Rechtsmittel ausgeschöpft. Nur wenn neue Abschiebungshindernisse im
Kongo selbst aufträten, werde von der Abschiebung abgesehen. Sie müsse
sich an Recht und Gesetz halten, so die Beamtin, und "gucke nicht nach
links und rechts".
Neue Abschiebungshindernisse könnten auftreten, würde das
Auswärtige Amt seinen jetzt einen Jahr alten Bericht zur Lage im Kongo
aktualisieren. Derzeit arbeiten die Diplomaten daran, da sich gerade die
Situation im Norden der zentralafrikanischen Republik massiv
verschlechtert hat. Marlis Breitkreuz betonte jedoch, dass für ihre
Entscheidung der aktuellste Lagebericht gelte - und das sei eben der vom
Sommer letzten Jahres.
Nach Auskunft von Ntambas Anwalt Rolf Stahmann aus Berlin
wird sein Mandat nun erst einmal aus der Abschiebehaft entlassen. Von
Bremen, wo der Flug nach Kinshasa starten sollte, werde der Flüchtling
voraussichtlich wieder in seine Asylbewerberunterkunft zurückkehren.
Ntamba hatte zuvor jahrelang in Fürstenwalde gelebt, mit Duldung und
Arbeitserlaubnis.
"Vorstellbar" sei tatsächlich, dass das Landratsamt für
30.000 Euro ein Flugzeug nur für diesen einen abgelehnten Asylbewerber
miete, so der Anwalt. Möglich aber sei auch, dass die Behörden erst
einmal mehrere "Abschieblinge" aus unterschiedlichen Ländern Afrikas
sammelten, um sie dann gemeinsam abzuschieben. Das wäre dann, so
Stahmann, "die große Tour".
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