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Richtigstellung:
Ergebnisbericht der Historikerkommission
Richtigstellung zum Artikel: "Und wieder ab ins Archiv
Österreich öffnet die Akten der Arisierung, um sie zu schließen"
Von Stephan Templ
(Zitiert in haGalil onLine unter: "Österreichische
Historikerkommission:
Im Land der Täter werden die Täter
geschützt")
"Mit
Erstaunen haben wir die Berichterstattung über die österreichische
Historikerkommission in der FAZ zur Kenntnis genommen.
Nicht
nur die Überschrift des Artikels ist grundsätzlich falsch, der
gesamte Artikel beinhaltet eine Vielzahl von Fehlern und wissentlich
unrichtigen Darstellungen, die gegen jede journalistische
Sorgfaltspflicht verstoßen.
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Die
„Arisierungsakten“ sind im Österreichischen Staatsarchiv, aber auch in
Landesarchiven zugänglich und werden dies auch bleiben. Der Autor weiß
dies aus eigener Erfahrung, hat er doch zahlreiche Akten eingesehen: Es
ist also gänzlich unrichtig, dass die Akten wieder geschlossen werden.
Das wäre auch rechtlich nach dem österreichischen Archivgesetz, das
nicht zuletzt auf die Aktivitäten der Historikerkommission zurückgeht,
gar nicht möglich.
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Die Thematik der
Reichsfluchtsteuer wurde selbstverständlich in zahlreichen Berichten
dargelegt, angeführt sei etwa der Bericht „Jüdisches“
Liegenschaftseigentum zwischen Arisierungsstrategien und
Rückstellungsverfahren. Auch die Frage der Reichsfluchtsteuer in
Rückstellungsverfahren wurde ausgiebig in diversen Forschungen
behandelt. Zum Abgeltungsfonds – dieser sah Entschädigungszahlungen für
entzogene Bankkonten, Wertpapiere, Hypotheken, Bargeld sowie für die
Zahlung diskriminierender Abgaben (primär Reichsfluchtsteuer und
Judenvermögensabgabe) vor – wurden ebenfalls Forschungen durchgeführt,
deren Ergebnisse in den Berichten nachzulesen sind.
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Die Bearbeitung
liquidierter Betriebe erfolgte in den Forschungen zur
„Arisierung“ und Liquidierung von Unternehmen und in den Forschungen zum
Vermögen der jüdischen Bevölkerung Österreichs.
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Da nun die
Berichte veröffentlicht sind, dürfen die Autoren und Autorinnen
selbstverständlich weiter zum Gegenstand publizieren. Wie jedoch im
Publikationswesen üblich, steht das Verwertungsrecht des übergebenen
Werks dem Auftraggeber zu – und ganz im Gegensatz zu dieser Usancen
erlangen die Autoren und Autorinnen, drei Jahre nach Annahme des
Schlussberichts – also am 24. Februar 2006 – ihr Verwertungsrecht wieder
zurück. Es ist überdies nicht anzunehmen, dass die Autoren und
Autorinnen an Selbstplagiaten interessiert sind.
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Die
Arbeitsunterlagen mussten übergeben werden, um sie so allen anderen
Wissenschaftern und Wissenschafterinnen oder Interessierten zugänglich
machen zu können. Sobald diese abgegeben, eingeschachtelt und
verzeichnet sind, können sie im Österreichischen Staatsarchiv frei
benutzt werden.
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Das
Datenschutzgesetz 2000 – Datenschutz ist im übrigen ein Menschenrecht -
kommt selbstverständlich zur Anwendung, was bedeutet, dass der
Historikerkommission mit Bescheid der Datenschutzkommission die
Genehmigung zur Verwendung personenbezogener Daten für Zwecke der
wissenschaftlichen Forschung und Statistik mit gewissen Einschränkungen
erteilt wurde. Eine Anonymisierung ist lediglich dort erfolgt, wo es aus
datenschutzrechtlichen Gründen absolut erforderlich war. Dass die
Historikerkommission einer sehr weiten Auslegung gefolgt ist, zeigen die
zahlreichen Namensnennungen in den über 14.000 Seiten. Dass die
europäischen Datenschutzregelungen die Geschichtswissenschaft generell
oft vor große Probleme stellen, ist der Historikerkommission bewusst,
diese Debatte ist aber von der gesamten scientific community zu führen.
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Die geäußerte
Kritik, der Bericht zu Immobilien wurde nur bruchstückhaft ins Netz
gestellt, geht ins Leere. Wie in zahlreichen anderen Berichten
wurde auch hier eine umfangreiche Datenbank erstellt. Diese Datenbanken
sind lediglich aus technischen Gründen nicht im Internet und können
gerne - wie dies bereits auch geschehen ist – jedem elektronisch
übermittelt werden. Dem Steuerzahler – aber auch alle anderen Personen –
wird nichts vorenthalten!
Befremdlich ist der insinuierte Generalverdacht, die Historikerkommission
hätte Interesse an einer Verschleierung: Das Gegenteil ist der Fall!
Abschließend sei bemerkt, dass es doch einigermaßen verwundert, dass nur
einen Tag nach der Präsentation von zahlreichen Berichten, der Autor in
der Lage ist all dies beurteilen zu können. Vielleicht sollte er sich
Zeit nehmen und den einen oder anderen Bericht lesen, dann findet er all
das, was er nun zu vermissen glaubt.
Mag.
Eva Blimlinger
Forschungskoordinatorin der Historikerkommission
Die Historikerkommission im Internet:
http://www.historikerkommission.gv.at/
hagalil.com
06-03-03 |
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