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Judentum und Israel
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Richtigstellung:
Ergebnisbericht der Historikerkommission

Richtigstellung zum Artikel: "Und wieder ab ins Archiv
Österreich öffnet die Akten der Arisierung, um sie zu schließen"

Von Stephan Templ
(Zitiert in haGalil onLine unter: "
Österreichische Historikerkommission:
Im Land der Täter werden die Täter geschützt
")

"Mit Erstaunen haben wir die Berichterstattung über die österreichische Historikerkommission in der FAZ zur Kenntnis genommen.

Nicht nur die Überschrift des Artikels ist grundsätzlich falsch, der  gesamte Artikel beinhaltet eine Vielzahl von Fehlern und wissentlich unrichtigen Darstellungen, die gegen jede journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen.

  1. Die „Arisierungsakten“ sind im Österreichischen Staatsarchiv, aber auch in Landesarchiven zugänglich und werden dies auch bleiben. Der Autor weiß dies aus eigener Erfahrung, hat er doch zahlreiche Akten eingesehen: Es ist also gänzlich unrichtig, dass die Akten wieder geschlossen werden. Das wäre auch rechtlich nach dem österreichischen Archivgesetz, das nicht zuletzt auf die Aktivitäten der Historikerkommission zurückgeht, gar nicht möglich.
  2. Die Thematik der Reichsfluchtsteuer wurde selbstverständlich in zahlreichen Berichten dargelegt, angeführt sei etwa der Bericht „Jüdisches“ Liegenschaftseigentum zwischen Arisierungsstrategien und Rückstellungsverfahren. Auch die Frage der Reichsfluchtsteuer in Rückstellungsverfahren wurde ausgiebig in diversen Forschungen behandelt. Zum Abgeltungsfonds – dieser sah Entschädigungszahlungen für entzogene Bankkonten, Wertpapiere, Hypotheken, Bargeld sowie für die Zahlung diskriminierender Abgaben (primär Reichsfluchtsteuer und Judenvermögensabgabe) vor – wurden ebenfalls Forschungen durchgeführt, deren Ergebnisse in den Berichten nachzulesen sind.
  3. Die Bearbeitung liquidierter Betriebe erfolgte in den Forschungen zur
    „Arisierung“ und Liquidierung von Unternehmen und in den Forschungen zum Vermögen der jüdischen Bevölkerung Österreichs.
  4. Da nun die Berichte veröffentlicht sind, dürfen die Autoren und Autorinnen selbstverständlich weiter zum Gegenstand publizieren. Wie jedoch im Publikationswesen üblich, steht das Verwertungsrecht des übergebenen Werks dem Auftraggeber zu – und ganz im Gegensatz zu dieser Usancen erlangen die Autoren und Autorinnen, drei Jahre nach Annahme des Schlussberichts – also am 24. Februar 2006 – ihr Verwertungsrecht wieder zurück. Es ist überdies nicht anzunehmen, dass die Autoren und Autorinnen an Selbstplagiaten interessiert sind.
  5. Die Arbeitsunterlagen mussten übergeben werden, um sie so allen anderen Wissenschaftern und Wissenschafterinnen oder Interessierten zugänglich machen zu können. Sobald diese abgegeben, eingeschachtelt und verzeichnet sind, können sie im Österreichischen Staatsarchiv frei benutzt werden.
  6. Das Datenschutzgesetz 2000 – Datenschutz ist im übrigen ein Menschenrecht - kommt selbstverständlich zur Anwendung, was bedeutet, dass der Historikerkommission mit Bescheid der Datenschutzkommission die Genehmigung zur Verwendung personenbezogener Daten für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung und Statistik mit gewissen Einschränkungen erteilt wurde. Eine Anonymisierung ist lediglich dort erfolgt, wo es aus datenschutzrechtlichen Gründen absolut erforderlich war. Dass die Historikerkommission einer sehr weiten Auslegung gefolgt ist, zeigen die zahlreichen Namensnennungen in den über 14.000 Seiten. Dass die europäischen Datenschutzregelungen die Geschichtswissenschaft generell oft vor große Probleme stellen, ist der Historikerkommission bewusst, diese Debatte ist aber von der gesamten scientific community zu führen.
  7. Die geäußerte Kritik, der Bericht zu Immobilien wurde nur bruchstückhaft ins Netz gestellt, geht ins Leere.  Wie in zahlreichen anderen Berichten wurde auch hier eine umfangreiche Datenbank erstellt. Diese Datenbanken sind lediglich aus technischen Gründen nicht im Internet und können gerne -  wie dies bereits auch geschehen ist – jedem elektronisch übermittelt werden. Dem Steuerzahler – aber auch alle anderen Personen – wird nichts vorenthalten!

Befremdlich ist der insinuierte Generalverdacht, die Historikerkommission hätte Interesse an einer Verschleierung: Das Gegenteil ist der Fall! Abschließend sei bemerkt, dass es doch einigermaßen verwundert, dass nur einen Tag nach der Präsentation von zahlreichen Berichten, der Autor in der Lage ist all dies beurteilen zu können. Vielleicht sollte er sich Zeit nehmen und den einen oder anderen Bericht lesen, dann findet er all das, was er nun zu vermissen glaubt.

Mag. Eva Blimlinger
Forschungskoordinatorin der Historikerkommission

Die Historikerkommission im Internet:
http://www.historikerkommission.gv.at/

hagalil.com 06-03-03


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