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Offener Brief an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte:
SS-Massaker im griechischen Distomo

Arbeitskreis Distomo, Hamburg

Die Auseinandersetzung um die Entschädigungsforderungen der Hinterbliebenen des SS-Massakers im griechischen Ort Distomo haben scheinbar ein vorläufiges Ende gefunden. Denn im Juni dieses Jahres entschied der Zivilsenat des höchsten griechischen Gerichtes (Areopag), dass innergriechische Rechtsvorschriften und der Grundsatz der Staatenimmunität die Vollstreckung des Urteiles eines anderen Senates eben des Areopags unmöglich machen würden.

Zur Erinnerung: Schon im Mai 2000 hatte der Areopag in einem bahnbrechenden Urteil die Forderungen der Hinterbliebenen des Massakers bestätigt und ihnen rund 29 Mio. Euro Entschädigung zugesprochen. Da die Bundesregierung entsprechende Zahlungen konsequent verweigert, war die juristische Auseinandersetzung mit diesem Urteil jedoch nicht beendet. Vielmehr versuchte die Bundesregierung mit allen Mitteln, die Vollstreckung des Urteiles zu verhindern.

Zu ihrem Vorteil gereichte ihr dabei auch eine Vorschrift, die die Zustimmung des griechischen Justizministers zu Vollstreckungsmaßnahmen gegen ausländisches Eigentum vorsieht. Denn aufgrund politischen Druckes der BRD wurde diese Zustimmung nicht gegeben.

Im September dieses Jahres unternahm eine Gruppe aus der BRD eine Bildungsreise "Deutscher Besatzungsterror 1941-44" nach Griechenland.

Aus diesem Kreis entstand nun die Idee, sich mit einem offenen Brief an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (ECHR) zu wenden, der zur Zeit über die Rechtskonformität dieser griechischen Regelung zu entscheiden hat. Der Anwalt der Kläger/innen von Distomo, Ioannis Stamoulis, richtet sich in seiner Eingabe beim ECHR auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention sowohl gegen die deutsche als auch die griechische Regierung.

Zwar wird in diesem Verfahren nicht unmittelbar über die Entschädigungsforderungen verhandelt, sein Ausgang entscheidet jedoch über die Umsetzung des Areopag-Urteiles aus dem Mai 2000.

Und sollte der Kampf der Hinterbliebenen von Distomo schlussendlich doch zum Erfolg führen, dann wäre dies ein Signal von enormer Bedeutung für Überlebende und Hinterbliebene zahlreicher Opfergruppen in ganz Europa, die noch immer für die Erfüllung ihrer berechtigten Forderungen kämpfen.

Der Arbeitskreis Distomo bittet um Unterstützung des Offenen Briefes bis zum 31. Dezember 2002. Bitte wenden Sie sich direkt an folgende Kontaktadresse:

AK Distomo, c/o Anwaltsbüro Klingner
Budapester Str. 49, 20359 Hamburg
Tel.: +49 40 4396001, Fax: +49 40 4393183
Email: distomo-hamburg@gmx.de

hagalil.com 13-11-02

 


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