Offener Brief an den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte:
SS-Massaker im griechischen Distomo
Arbeitskreis Distomo, Hamburg
Die Auseinandersetzung
um die Entschädigungsforderungen der Hinterbliebenen des SS-Massakers im
griechischen Ort Distomo haben scheinbar ein vorläufiges Ende gefunden.
Denn im Juni dieses Jahres entschied der Zivilsenat des höchsten
griechischen Gerichtes (Areopag), dass innergriechische
Rechtsvorschriften und der Grundsatz der Staatenimmunität die
Vollstreckung des Urteiles eines anderen Senates eben des Areopags
unmöglich machen würden.
Zur Erinnerung: Schon im Mai 2000 hatte der
Areopag in einem bahnbrechenden Urteil die Forderungen der
Hinterbliebenen des Massakers bestätigt und ihnen rund 29 Mio. Euro
Entschädigung zugesprochen. Da die Bundesregierung entsprechende
Zahlungen konsequent verweigert, war die juristische Auseinandersetzung
mit diesem Urteil jedoch nicht beendet. Vielmehr versuchte die
Bundesregierung mit allen Mitteln, die Vollstreckung des Urteiles zu
verhindern.
Zu ihrem Vorteil gereichte ihr dabei auch
eine Vorschrift, die die Zustimmung des griechischen Justizministers zu
Vollstreckungsmaßnahmen gegen ausländisches Eigentum vorsieht. Denn
aufgrund politischen Druckes der BRD wurde diese Zustimmung nicht
gegeben.
Im September dieses Jahres unternahm eine
Gruppe aus der BRD eine Bildungsreise "Deutscher Besatzungsterror
1941-44" nach Griechenland.
Aus diesem Kreis entstand nun die Idee,
sich mit einem offenen Brief an den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte (ECHR) zu wenden, der zur Zeit über die Rechtskonformität
dieser griechischen Regelung zu entscheiden hat. Der Anwalt der
Kläger/innen von Distomo, Ioannis Stamoulis, richtet sich in seiner
Eingabe beim ECHR auf Grundlage der Europäischen
Menschenrechtskonvention sowohl gegen die deutsche als auch die
griechische Regierung.
Zwar wird in diesem Verfahren nicht
unmittelbar über die Entschädigungsforderungen verhandelt, sein Ausgang
entscheidet jedoch über die Umsetzung des Areopag-Urteiles aus dem Mai
2000.
Und sollte der Kampf der Hinterbliebenen
von Distomo schlussendlich doch zum Erfolg führen, dann wäre dies ein
Signal von enormer Bedeutung für Überlebende und Hinterbliebene
zahlreicher Opfergruppen in ganz Europa, die noch immer für die
Erfüllung ihrer berechtigten Forderungen kämpfen.
Der
Arbeitskreis Distomo bittet um Unterstützung des Offenen Briefes bis zum
31. Dezember 2002. Bitte wenden Sie sich direkt an folgende
Kontaktadresse:
AK
Distomo, c/o Anwaltsbüro Klingner
Budapester Str. 49, 20359 Hamburg
Tel.: +49 40 4396001, Fax: +49 40 4393183
Email:
distomo-hamburg@gmx.de
hagalil.com
13-11-02 |