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Judentum und Israel
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"Ureigenstes nationalsozialistisches Gedankengut":
Roeder in Rostock zu Haft verurteilt

Der Neonazi Manfred Roeder ist vom Landgericht Rostock zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach Roeder der Volksverhetzung und Beleidigung schuldig. Der Vorsitzende Richter erklärte, daß eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nicht in Betracht käme. Wegen Fluchtgefahr wurde zudem ein Haftbefehl angeordnet.

Mit dem Urteil blieb das Gericht nur knapp unter der Forderung des Staatsanwaltes, der für eine Strafe von maximal zwei Jahren ohne Bewährung plädiert hatte. Anlass der Anklage war eine Rede Roeders vom Januar 1998 auf dem NPD-Bundesparteitag in Stavenhagen, wo er unter anderem zum "blutigen Umsturz" und zum "Regierungswechsel ohne Wahlen" aufgerufen haben soll. Den verstorbenen Präsidenten des Zentralrats der Juden, Ignatz Bubis, hat er dabei als "Großmaul" und "Gauleiter" bezeichnet.

Bei dem Prozess handelte es sich um eine Neuaufnahme, nachdem der erste Urteilsspruch vom Juni 2001 vom Bundesgerichtshof aufgehoben wurde. Die verfassungsrechtlich geschützte Meinungsfreiheit sei in der ersten Verhandlung nur ungenügend beachtet worden, die angebliche Verunglimpfung des Staates konnte nicht ausreichend aufgeklärt werden. Zum zweiten Termin der Hauptverhandlung in Rostock war Roeder dann erst gar nicht erschienen, weswegen er seit 26. Juni in Haft sitzt und zu den Verhandlungen zwangsvorgeführt wird. Auch sonst zeigte sich der 73-Jährige widerspenstig und beschimpfte in seinem Schlusswort die Justiz. Den Vorsitzenden Richter nannte er einen "Henker".

In der Urteilsbegründung sprach der Vorsitzende Richter von Roeder als einem "unbelehrbaren politischen Überzeugungstäter, dessen nationalsozialistische Gesinnung die Quelle für weitere Straftaten bildet". Der Begriff der "Rassenvermischung", den Roeder bei der Rede im Jahr 1998 nutzte, verrate "ureigenstes nationalsozialistisches Gedankengut". Derartige Äußerungen seien weder mit Wahlkampf noch durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung entschuldbar. Den ursprünglichen Anklagepunkt der Verunglimpfung des Staates wurde indes fallengelassen, da er kaum Auswirkungen auf das Strafmaß gehabt hätte, so der Richter als Erklärung.

aue / hagalil.com 03-07-02

 


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