Freispruch für NPD-Kreisvorsitzenden
Grenzenloses
Recht für Rechte?
Mit einem glatten Freispruch
konnte der NPD-Kreisvorsitzende Peter Klose aus Zwickau am vergangenen
Mittwoch den Gerichtssaal verlassen. Ihm war von der Staatsanwaltschaft
der Straftatbestand der Volksverhetzung vorgeworfen worden.
Die Grundlage für das Vorgehen der
Staatsanwaltschaft stellt ein Artikel dar, welcher im April letzten
Jahres auf den Internetseiten des NPD-Kreisverbandes Zwickau erschienen
war.
Dort hatte der Autor Sinti und Roma
diffamiert, welche für mehrere Tage auf dem Parkplatz am Brückenberg
kampiert hatten. „Diesen hat das Gesindel“, so Klose im Gerichtssaal mit
Bezug auf Sinti und Roma „wie Sodom und Gomorrha hinterlassen.“
Auf der NPD-Homepage war zu lesen, „dass„diese Sorte Menschen“ kein
Pflicht- und kein Heimatgefühl habe, da sie wie Nomaden lebe, Parks
verwüste, Autos aufbreche und Läden
bestehle. Waren diese Diffamierungen für Staatsanwalt Jürgen
Pfeiffer ein Grund zur Anklageerhebung, so sah dies Zwickauer
Amtsrichter Dietel anders.
Dem Angeklagten sei es ein generelles Anliegen, die Bürger zu Ordnung
und Sauberkeit zu erziehen, dieser Bogen ziehe sich auch durch Kloses
Artikel, so Richter Jürgen Dietel. Klose bewege sich auf dem verbrieften
Recht zur freien Meinungsäußerung.
Wie Amtsrichter Dietel die oben zitierte Äußerung Kloses im Gerichtssaal
wertet bleibt leider im Unklaren. Sein Urteil weitet auf jeden Fall die
Bandbreite dessen aus, womit Nazis Bürger und Bürgerinnen mit einer
anderen Herkunft ungestraft beleidigen dürfen.
IS/ hagalil.com 08-11-01 |