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Naziprozess:

Verurteilung des SS-Mörders Julius Viel

Vom Landgericht Augsburg wurde am Dienstag der ehemalige SS-Offizier Julius Viel 56 Jahre nach seiner Tat wegen der Ermordung von sieben jüdischen Zwangsarbeitern zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Viel bestritt bis zuletzt seine Morde.

Viel hatte im Frühjahr 1945 jüdische Häftlinge des Gestapogefängnisses „Kleine Festung“ in Theresienstadt ermordet. In seiner Urteilsbegründung stellte der Vorsitzende Richter Hermann Winkler fest, der Angeklagte habe „ohne Sinn und Verstand“ sieben Menschen erschossen. Viel wurde auf Grund der Aussage seines ehemaligen Untergebenen, des in Kanada lebenden Wirtschaftsprofessors Adalbert Lallier verurteilt.

Lallier war ein Schüler von Viel an der SS-Nachrichtenschule im ehemaligen Leitmeritz gewesen und seit Februar 1945 zur Bewachung von Zwangsarbeitern aus Theresienstadt abgeordnet. Während der Arbeiten zur Aushebung eines Panzergrabens kamen insgesamt 180 Zwangsarbeiter unter zum Teil äußerst grausamen Umständen ums Leben. Lallier beobachtete, wie sein Vorgesetzter Viel eines Tages ohne ersichtlichen Grund die sieben jüdischen Häftlinge erschoss.

In seinen Schilderungen betonte Lallier, dass er dies sofort bei Viels Vorgesetzten gemeldet habe, jedoch zum Schweigen verpflichtet wurde. Aus welchen Gründen Lallier vor drei Jahren diese Aussage tätigte, welche zur Verhaftung seines ehemaligen Vorgesetzten führte ist unklar. Viels Verteidigung versuchte denn auch die Glaubwürdigkeit des Zeugen zu erschüttern und mutmaßte, dass der heutige Professor Lallier aus Angst und Panik davor gehandelt hätte, als SS-Scherge enttarnt und aus Kanada ausgewiesen zu werden. Mit seiner Aussage habe er sich als „guter Mensch“ präsentieren wollen.

Richter Winkler betonte demgegenüber in seiner Urteilsbegründung ausdrücklich die Glaubhaftigkeit von Lallier. Dieser hätte überhaupt keine Grund gehabt Viel zu belasten. Zwar habe sich Lallier wegen des langen Zeitraums nicht mehr an alles erinnern können und sich zum Teil in Widersprüche verwickelt. Den Kern des Tathergangs habe er aber immer gleich und sehr detailreich geschildert. Ein Lügner, so die Argumentation des Richters, würde jedoch seine Geschichte möglichst detailarm halten, um nicht überführt zu werden.

In Tschechien wurde die Verurteilung des SS-Mörders einhellig begrüßt. Der Historiker Marek Poloncarz nannte das Urteil „einen großen Sieg der Justiz“. Es sei wichtig, dass ein Täter auch nach solch langer Zeit verurteilt werde. Auch das Prager Außenministerium begrüßte den Richterspruch.

IS / klick-nach-rechts.de

04.04.2001

 


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