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Judentum und Israel
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Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern

Deutsche Unternehmen suchen einen Sündenbock

Die us-amerikanische Bundesrichterin Shirley Kram hat am Mittwoch die Abweisung von Sammelklagen früherer Opfer des NS gegen deutsche Banken abgelehnt, um die Ansprüche der Betroffenen abzusichern. Die Reaktionen auf dieses Urteil sind zum Teil an Eindeutigkeit nicht zu übertreffen.

So äußerte sich der Sprecher der Stiftungsinitiative Wolfgang Gibowski nach der Bekanntgabe des Urteils enttäuscht und drohte: "Damit verzögern sich die Auszahlungen weiter." Volker Beck, rechtspolitischer Sprecher der Bundestags- fraktion der Grünen verstieg sich gar zu der Forderung, die US-Regierung müsse eingreifen und die zugesagte Rechtssicherheit für deutsche Firmen durchsetzen. Dezent übersieht Beck dabei, dass eine solche Einflussnahme dem bürgerlich- demokratischem Prinzip der Gewaltenteilung widerspricht; zum Schutz der deutschen Wirtschaft fordert er also quasi diktatorische Maßnahmen. Was ist jedoch der Grund für diese Aufregung in deutschen Politiker- und Wirtschafts- kreisen?

Bei der in New York eingereichten Sammelklage über welche Richterin Kram zu entscheiden hatte geht es um Vermögensverluste, welche Juden und Jüdinnen während des NS erlitten. Im konkreten Fall geht es um den Profit, welchen die Commerz-, Deutsche- und Dresdner Bank aus der Enteignung deportierter Jüdinnen und Juden im Rahmen der sogenannten Arisierung gezogen haben. In der Sammelklage fordern die Angehörigen von den Banken Schadensersatz in Milliardenhöhe. Im laufenden Verfahren gab es ein von der Richterin in Auftrag gegebenes Gutachten in dem der US-Anwalt Charles A. Stillman darauf hinwies, dass im Stiftungsgesetz zur Entschädigung von Zwangsarbeitern und anderen NS-Opfern auch eine Wiedergutmachung von Vermögensschäden vorgesehen ist. Stillmans Gutachten offenbarte jedoch auch, dass es Ausschlussregeln im Gesetz gäbe, nach denen bestimmte NS-Opfer trotz erlittener Vermögensschäden keine Zahlungen erhalten. Der Anwalt beurteilte die Entschädigungsstiftung als "bestmöglichen Kompromiss".

Bei einer Anhörung am 24. Januar gab ich Richterin Kram mit den Antworten der Anwälte der beklagten Banken auf ihre ins Detail gehenden nachfragen nicht nicht zufrieden. Insbesondere die Frage wann denn der Stiftungsfond in vollem Umfang von zehn Milliarden für eine Auszahlung zur Verfügung stehen würde konnte nicht beantwortet werden. Auch bei einem erneuten Termin einen Monat später blieb diese Frage ungeklärt, so dass die Richterin das bekannte Urteil fällte. Wenn jetzt Teile der deutschen Wirtschaft, wie BDI-Präsident Michael Rogowski immer wieder auf die Rechtssicherheit als Voraussetzung für die Auszahlung der NS-Zwangs- arbeiterentschädigung pochen und die Bundesrichterin für weitere Verzögerungen verantwortlich machen, so ist dies nicht nur der Sache falsch.

Zurecht wirft eine Gruppe junger rot-grüner Parlamentarier dem Stiftungssprecher Wolfgang Gibowski vor, er habe in einer "beispiellosen Provokationskampagne" die längst überfälligen Auszahlungen erfolgreich torpediert. Mit seiner Äußerung, die Wirtschaft behalte sich die Zahlung vor, selbst wenn der Bundestag wie vereinbart die Rechtssicherheit beschließen würde, habe Gibowski die Glaubwürdigkeit in die Ernsthaftigkeit der Zahlungsabsichten nachhaltig erschüttert, so die Parlamentarier. Dies sei eine "offen zur Schau gestellte Missachtung des deutschen Parlaments mitten in der Entscheidungsfindung von Richterin Kram" gewesen,   heißt es in dem offenen Brief der Gruppe.

So zeigt es sich, dass es mit der Stiftungsgründung eher um eine Schluss- Strichziehung unter die deutsche Tätergeschichte geht, denn um Entschädigung oder um das Übernehmen von Verantwortung. Für die Opfer des deutschen Judenhasses im Nationalsozialismus gab es nie auch nur den Anflug einer irgendwie gearteten Rechtssicherheit, diese existierte allenfalls für die Profiteure des Antisemitismus. Zu denen gehörten nicht nur die deutschen Banken, Industrien und Mittelständler, sondern auch ein großer Teil der deutschen Bevölkerung.

IS / klick-nach-rechts.de

09.03.2001

 


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