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Staatsangehörigkeitsrecht

Die Frist für die Einbürgerung von Ausländerkindern bis zum 10. Lebensjahr läuft am 31.12.2000 ab

[12.12.2000] Auf über 400 Informationsveranstaltungen haben die Migrationssozialdienste der Arbeiterwohlfahrt (AWO) ausländische Familien über die wichtigsten Bestimmungen des neuen Staatsangehörigkeitsrechtes, das am 1.1.2000 in Kraft getreten ist, beraten.

Ziel der bundesweiten Aktion war es, die Familien insbesondere über die Übergangsregelung des Staatsangehörigkeitsrechtes (Paragraph 40 b, 29 StAG) aufzuklären. Während nämlich alle Kinder ausländischer Eltern, die nach dem 1.1.2000 in Deutschland geboren werden, die deutsche Staatsangehörigkeit unter bestimmten Voraussetzungen automatisch erhalten, gilt für die Kinder bis zum 10. Lebensjahr eine Frist zur Antragstellung, die am 31.12.2000 endet.    

Nach einer vorläufigen Auswertung der Aktion kommt die AWO zu folgenden Erkenntnissen und Forderungen:

  •    1. Das neue Staatsangehörigkeitsrecht ist aus der Sicht der ausländischen Familien eher integrationshindernd als integrationsfördernd. 
  •    2. Es ist ein Gesetz mit vielen Ausnahmeregelungen, individuellen Nischen und komplizierten Zusammenhängen. Die Familien sind weitgehend überfordert. Vorteile für Kinder, die sich aus den Bestimmungen ergeben, werden von den Familien als solche nicht bewertet und führen deshalb auch nicht zur Einbürgerung. Viele Eltern nehmen eine eher abwartende Haltung ein, nach der ihre Kinder auch noch später die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können. Den ausländischen Eltern ist auch nicht klar geregelt, welchen Aufenthaltsstatus die Kinder haben werden, wenn sie mit 23 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit wieder abgeben. 
  •    3. Schließlich sind die Familien in der Frage verunsichert, ob sie - mit ausländischer Staatsangehörigkeit - ihr minderjähriges Kind (mit deutscher Staatsangehörigkeit) bei einer definitiven Rückkehr ins Heimatland oder beim Verlassen Deutschlands mitnehmen können. 
  •    4. In der Informationsaktion der AWO über die Vor- und Nachteile des Staatsangehörigkeitsgesetzes stößt insbesondere die befristete Übergangslösung für Kinder bis zum 10.Lebensjahr auf einhellige Kritik. Die gesetzte Frist ist viel zu knapp bemessen. Sie berücksichtigt nicht die Beratungs- und Entscheidungsprozesse in den Familien. Die Frist muss daher umgehend verlängert und öffentlich gemacht werden. 
  •    5. Die AWO unterstützt auch die Forderung, die Gebühr für die Einbürgerung von Kindern in Höhe von 500,- Mark drastisch zu ermäßigen bzw. ganz zu streichen, da sie uneinheitlich erhoben wird. Manche Kommunen erheben im Rahmen des Ermessens 100,- Mark, andere bestehen ohne Einschränkung auf 500,- Mark.    

Die Beratungsaktion der AWO hat bestätigt, dass den ausländischen Mitbürgern eine doppelte Staatsangehörigkeit, wie sie im Koalitionsvertrag von 1998 vereinbart worden war, die Integration eher erleichtert hätte. Da das Staatsangehörigkeitsgesetz aber Mehrstaatigkeit nur als Ausnahme vorsieht, kann die nach den geltenden Bestimmungen anspruchsberechtigte Bevölkerungsgruppe nicht in dem erwarteten Maße erreicht werden.

V.i.S.d.P.: Joachim F. Kendelbacher .  Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.  PRESSEDIENST  Postfach 41 01 63  53023 Bonn  Tel. 02 28/6 68 5-0  Fax 02 28/6 68 52 09  www.awo.org email: presse@awobu.awo.org 

 


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