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Unabhängigkeit der Justiz in Österreich:
"Walhalla-Gruft"?

Von Karl Pfeifer, Wien

Die Unabhängigkeit der Justiz wird seitens der Regierung beachtet, berichtet der jetzt veröffentlichte Menschenrechtsreport der amerikanischen Regierung. Auch wenn die amerikanische Regierung es für notwendig erachtet, der schwarzblauen Regierung dieses Kompliment zu machen, bleibt Tatsache: In Österreich ist die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden d.h. abhängig. 

Und es ist vollkommen unerheblich, ob Dr. Dieter Böhmdorfer eine Weisung ausspricht oder nicht. Der hier bei manchen herrschende Untertanengeist sorgt schon dafür, daß in vorauseilendem Gehorsam alles zur Zufriedenheit Haider & Böhmdorfer geschieht.

Wolfgang Schüssel herrschte im vergangenen November einen Journalisten an, der nach der von der regierungsnahen Wochenzeitung »Zur Zeit« einberufenen Zusammenrottung europäischer rechtsextremer Anführer zu fragen wagte, ob "Österreich eine Art Walhalla-Gruft für Rechtsextreme werden könnte". "Ich verstehe überhaupt nicht, wo Sie das moralische Recht hernehmen, jemanden als Antisemiten hier in Österreich zu bezeichnen", entgegnete Schüssel und mahnte den Journalisten zu "ein wenig mehr Sorgfalt in Ihrer Sprache", denn in Österreich gebe es europaweit die strengste Antisemitismus- und Neonazismus-Gesetzgebung... "Walhalla-Gruft und "Rechtsextremismus" seien "schließlich Begriffe, die rechtlich anfechtbar" seien.

Schauen wir uns an, wie diese "strengste" Gesetzgebung angewendet wird. In der Weihnachtsausgabe (5+6/2001) des Druckwerkes "Die Umwelt" findet sich auf Seite 2 folgender Text der Medieninhaberin und Herausgeberin Hemma Tiffner:

"Meine sehr verehrten Leserfreunde! Das letzte Drittel vom ersten Jahr des 21. Jahrhunderts geht zur Neige, aber unsere Ohnmacht, in die wir durch die schrecklichen Geschehnisse im 20. Jahrhundert von einer finsteren Macht versetzt wurden, die scheint uns allmählich erträglicher. Nicht, daß wir die Opfer vom 11. September übergehen, im Gegenteil, wir bedauern sie sehr! Gemeint sind aber nur die, die ahnungslos und unschuldig in den Sog einer machtlüsternen Mörderbande hineingeraten. Hüben und drüben!"

Frau Tiffner bezeichnet die Anschläge vom 11. September 2001 als eine Art Vergeltung: "Wer dachte an diesem 11. September nicht an die Ohnmacht des eigenen Volkes wie z.B. der zweimaligen Niederschlagung unserer Heimat und der schandhaften Verträge von Versailles, Saint-Germain, die Schulbuchlüge von Katyn, an das Schicksal der Menschen von Dresden, Hiroschima, Nagasaki, der Indianer, der Helden von Stalingrad und weiß Gott noch an wen! Wer sprach nicht selten hinter vorgehaltener Hand die Worte: "Endlich läßt der Herr unser Volk wissen, daß er es nicht vergessen hat... "Wen Gott liebt, den prüft er!" so tröstete mich meine Mutter stets wenn mich Leid traf." 

Offen formuliert Frau Tiffner ihr Gefühl der Erleichterung und Befreiung angesichts der Nachricht über die Massenmorde in New York und Washington: "Gerade das Geschehen vom 11.9. ist es, daß die unserem Volke auferlegte Ohnmacht nicht mehr so unendlich schwer auf uns lastet. Wissen wir nun, daß das sich seiner so selbstsichere, die ganze Welt beherrschend wollende Amerika auch verwundbar ist. Wenn die kursierenden Schriften, die aller Herren Länder auftauchten, nur ein Fünkchen Wahrheit in sich bringen, dann ist zwar die Erkenntnis die uns der 11.9. brachte nicht unbedingt ein Grund zur Schadenfreude gegen unsere erbarmungslosen Ausbeuter der beiden Weltkriege, wohl aber Grund genug für einen gesunden Denkanstoß. Immer öfter wird in einem Krankheitsfall dafür plädiert, daß der Ursache der Krankheit nachgegangen werden muß um eine Heilung leichter zu erwirken. Und fürwahr! Die Ursache wagt keines der unterdrückten Völker aufzuzeigen, um ja nicht etwa in den Verdacht einer Mittäterschaft bei den Ereignissen des 11. September zu geraten. Eigentlich riecht die Aufforderung zur Allianz geschmacklos, wenn nicht sogar scheußlich: "Erpressung" hört man da und dort sagen und wenn man ernst darüber nachdenkt, scheint es auch so! Solange Amerika die Schandverträge aus den beiden Weltkriegen aufrecht hält, sich für seine Verbrechen an den Völkern noch nicht entschuldigt und keine Sühne geleistet hat, ist es mehr als geschmacklos und arrogant, diese Völker zur Allianz verpflichten. Aber muß unser Volk sich nicht auch genieren, Politiker, Richter, Staatsanwälte und Medien zu haben, die rechtschaffene, geschichtsbewußte Bürger mit dem Verbotsgesetz niederprügeln nur, weil sie sich gegen den Zeitgeist stemmen der zum Himmel schreit? Wäre es nicht angebracht, unsere Jugend Berühmtheiten wie: Sven Hedin [nazifreundlicher schwedischer Forscher K.P.], Rudolf Steiner [österreichischer Gründer der Antroposophie, der auch Antisemitisches von sich gab K.P.], Pater Reichenberger [sudetendeutscher Revanchist K.P.], Ludwig Wittgenstein [der Arme kann sich nicht dagegen wehren K.P.], Walter Lüftl [prominenter Holocaustleugner], kurzum Namen die ihre Seele nicht belasten, nahezubringen, anstatt sie mit der Masche der ewigen "durch Zufall der Gaskammer entronnenen" Wiedergutmachungsempfänger konfrontieren und in diffame [sic! K.P.] Schuldgefühle zu hetzen? Fragt man heute junge Leute, die sich schon als kommende Politiker fühlen, nach genannter Namen, schauen sie ahnungslos drein...."

Den Hintergrund dieser kaum kaschierten Gutheißung einer mit Strafe bedrohten Handlung bilden die Revanchegelüste im organisierten Rechtsextremismus. In diesem Milieu, welchem Frau Tiffner seit Jahrzehnten in bedeutender Position angehört, wurde bis heute der Beitrag der USA zur militärischer Zerschlagung des Nationalsozialismus nicht verwunden. Frau Tiffners Artikel geht jedoch über die im Rechtsextremismus verbreitete Häme und Schadenfreude angesichts der Terroranschläge gegen die USA noch hinaus. Die Staatsanwaltschaft Wien, Geschäftsabteilung 54, Dr. Michael Klackl (Staatsanwalt) hat am 4. Jänner 2002 die gegen Frau Tiffner wegen § 282 Strafgesetzbuch erstattete Anzeige gemäß § 90 Abs 1 eingestellt. Ein Strafverfahren aus diesem Anlaß unterbleibt daher.

§ 282. (1) Wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise, daß es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, zu einer mit Strafe bedrohten Handlung auffordert, ist, wenn er nicht als an dieser Handlung Beteiligter (§ 12) mit strengerer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen. 
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer auf die im Abs. 1 bezeichnete Weise eine vorsätzlich begangene, mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedrohte Handlung in einer Art gutheißt, die geeignet ist, das allgemeine Rechtsempfinden zu empören oder zur Begehung einer solchen Handlung aufzufordern.

Sind die Worte "Endlich läßt der Herr unser Volk wissen, daß er es nicht vergessen hat..." nicht eine Gutheißung der Verbrechen vom 11.9.2001? Die Staatsanwaltschaft denkt, daß sie es nicht wären. Ob das damit zusammenhängt, daß auch die den Regierungsparteien nahestehende Wochenzeitung "Zur Zeit" für Hemma Tiffners "Die Umwelt" wirbt? Sind es weltanschauliche Sympathien der Staatsanwäte? Alles Fragen, die nur beantwortet werden könnten, wenn die Staatsanwaltschaft ihre Gründe für die Einstellung eines Verfahrens mitteilen müßte. Doch das muß sie nicht, es genügt den Paragraphen 90 Abs 1Strafprozeßordnung zu erwähnen.

Meiner Meinung aber hätte die Staatsanwaltschaft diesen Artikel auch nach § 3 des Verbotsgesetzes untersuchen können. Zum Beispiel besagt OGH vom 10.3.1970: "Eine propagandistisch vorteilhafte Darstellung, welche die zum Nutzen der geschichtlichen Wahrheit gebotene objektive Wertung der Ereignisse vermissen läßt, stellt eine Verherrlichung dar. Ist es doch stets das Wesen einer gegen ein bestehendes Verbot betriebenen, geschickten Propaganda, die Anpreisung, Entschuldigung oder Glorifizierung des Verpönten keineswegs unter Berufung auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung offen zu erklären, sondern dies in unauffälliger Form und in - für oberflächliche Betrachter harmlos erscheinenden - Verkleidungen einfließen zu lassen."

"Wer dachte an diesem 11. September nicht an die Ohnmacht des eigenen Volkes wie z.B. der zweimaligen Niederschlagung unserer Heimat".

Also das offizielle Österreich hausiert im Ausland mit der Lebenslüge, Österreich wäre lediglich erstes Opfer des Nationalsozialismus gewesen. Da behauptet Frau Tiffner, unsere Heimat wäre 1945 nicht befreit, sondern niedergeschlagen worden. Und das wird von der Staatsanwaltschaft nicht beanstandet - obwohl aus diesem o.e. Spruch des OGH hervorgeht, daß das Zuwiderhandeln gegen das Verbotsgesetz nicht nur in der klaren Verherrlichung und Glorifizierung, sondern auch in der einfach unsachlichen, einseitigen und propagandistisch vorteilhaften Darstellung erblickt wird (vgl. Merli, JBI 1986, 767). Fazit: Trotz "strengster Gesetze" und "Unabhängigkeit der Justiz" können Artikel wie dieser in Österreich unbehelligt erscheinen und ob man Österreich nun Walhalla-Gruft nennt oder nicht ist unerheblich.

 hagalil.com / 14-03-2002

 


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